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Mindestvergütung für Auszubildende: 515 Euro im Monat ab 2020
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Am 15. Mai 2019 hat das Bundeskabinett die Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und damit auch die Mindestausbildungsvergütung für Azubis beschlossen. Demnach erhalten Auszubildende, deren Arbeitgeber nicht tarifgebunden sind, ab 2020 im ersten Lehrjahr 515 Euro im Monat.
Bedarfsrechner für Feuerlöscher online verfügbar
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Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. bietet Gratis-App zur ASR A2.2 - Die kostenlose bvfaApp „FeuerlöscherRechner ASR A2.2“ unterstützt laut Anbieterinformationen den Arbeitgeber bei der Erfüllung der Pflicht zur Ermittlung und Dokumentation der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen in Arbeitsstätten.
Kommt die Stechuhr für alle Arbeitnehmer?
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Urteil des EuGH zur Arbeitszeiterfassung - Arbeitgeber in der EU müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zukünftig eine systematische Arbeitszeiterfassung für ihre Arbeitnehmer einrichten.
Familienfreundlich lohnt sich für alle
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Fachkräfte gewinnen und langfristig binden – Familienfreundlichkeit ist mittlerweile ein harter Standort und Wettbewerbsfaktor für Arbeitgeber in Deutschland. Studien zeigen: Je besser Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingt, desto mehr Fachkräftepotenzial steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Buchtipp: „Kabellegungs- und Ziehtechniken - und was sonst noch alles dazu gehört“
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Fachbuch in 2. aktualisierter Auflage erschienen - Das von der Gütegemeinschaft Leitungstiefbau e. V. (GLT) herausgegebene Handbuch stellt einen Leitfaden sowohl für Bauleiter des Auftragnehmers als auch des Auftraggebers zur Qualitätssicherung im Kabelleitungsbau dar. Es hilft als Nachschlagewerk, Lösungen für unterschiedliche Aufgaben zu finden.
Jugendliche entscheiden sich gegen Berufe mit geringerem Prestige
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Selbst wenn ein Beruf ihren Tätigkeitsinteressen entspricht, neigen viele Jugendliche dazu, ihn bei ihrer Berufswahl fallenzulassen, wenn er ihnen nicht genügend soziale Anerkennung zu vermitteln scheint. Darüber hinaus können ungünstige Rahmenbedingungen während der Ausbildung oder ungünstige Arbeitsbedingungen weitere Gründe dafür sein, einen als interessant wahrgenommenen Beruf gleichwohl auszuschließen.
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