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Straßenbaustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr
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Handlungshilfe für das Zusammenwirken von ASR A5.2 und RSA - Mit der vorliegenden Fassung der „Handlungshilfe für das Zusammenwirken von ASR A5.2 und RSA bei der Planung von Straßenbaustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Ausgabe 2020“ (kurz: Handlungshilfe) hat der Betreuerkreis, bestehend aus Vertretern von Straßenbau- und Verkehrsverwaltungen sowie des Arbeitsschutzes und der Bauwirtschaft, die inhaltlichen Arbeiten an der Handlungshilfe einvernehmlich abgeschlossen.
Berufliche Bildung in Deutschland stark, ganz besonders in der BAUINDUSTRIE
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Laut OECD-Bildungsbericht haben in Deutschland 86 Prozent der Auszubildenden nach ihrer Ausbildung einen Job. Entsprechend sind die Perspektiven für junge Menschen mit einem Berufsabschluss hierzulande so gut wie in fast keinem anderen OECD-Land
Fitnesstraining für den Arbeitsmarkt
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Die deutsche Bauwirtschaft hat sich dazu entschlossen, das Projekt „Berufsstart Bau“ fortzusetzen. Die Initiative zielt darauf ab, jungen Menschen ihren Weg in das Berufsleben zu ebnen und sie optimal frühzeitig auf eine Ausbildung zum Rohrleitungsbauer oder Kanalbauer vorzubereiten beziehungsweise sie frühzeitig an eine Ausbildung in einem der anderen insgesamt 18 gewerblichen Bauberufe heranzuführen.
Keine groben Verstöße gegen Corona-Maßnahmen am Bau
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Statement des ZDB zu den Vorwürfen der IG BAU - „Die Bauunternehmen in Deutschland haben von Beginn der Corona- Pandemie mit dem größtmöglichen Maß an Verantwortungsbewusstsein gehandelt und die Gesundheit ihrer Beschäftigten an die erste Stelle gestellt.
ifaa-Trendbarometer Arbeitswelt: Corona verändert die Sichtweise auf die Arbeitswelt
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Die aktuelle Auswertung der Trendanalyse des ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft ist eindeutig: In der gegenwärtigen „Corona“-Lage werden einige betriebs- und arbeitsorganisatorische Themen anders beurteilt als in „normalen“ Zeiten.
Deponieknappheit und höhere Baukosten drohen
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Bauindustrie zur Verabschiedung der Mantelverordnung - Aufgrund der massiven Betroffenheit der Bauwirtschaft bei den in Deutschland anfallenden mineralischen Abfällen wäre es notwendig gewesen, die Mantelverordnung primär auf praxistaugliche und gut vollziehbare Regelungen für die Entsorgung von mineralischen Bauabfällen auszurichten.
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