Broschüren zu folgenden Themen können Sie auf der Website des BRBV bestellen:

  • Betriebliches Managementsystem (BMS) im Rohrleitungsbau
  • Gefährdungsbeurteilung für den Rohrleitungsbau
  • Handbuch zur GW 128 - Einfache vermessungstechnische Arbeiten an Gas- und Wasserrohrnetzen
  • Hinweise zur planmäßigen Überwachung von PE-Schweißern nach DVGW-Arbeitsblatt GW 330
  • Informationen und Hinweise für die Ausbildung Rohrleitungsbauer/in
  • Instandhaltungsstrategien
  • Musterhandbuch Betriebliches Management­-system im Brunnenbau nach W 120-1/-2
  • Pauschalverträge
  • Sachkundiger Wasser
  • Schweißhandbuch (SHB) nach DIN EN ISO 3834-2
  • Studie: Mögliche Auswirkung der Anreizregulierung auf Dienstleister für Netzbetreiber
  • Verkehrsabsicherung von Rohrleitungsbaustellen
  • Zukunft Leitungsbau - Auftrag Mensch


www.brbv.de/service/


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Berufsbildung im Leitungsbau

 

 

Die Berufsbildungsgesellschaften des rbv freuen sich auf Ihren Besuch.

Berufswelten Energie & Wasser

 

berufswelten 

Das Berufswelten-Portal, die Informations-Drehscheibe für Unternehmen, engagierte Fachkräfte und alle, die es werden wollen.

Aktuelles

Mit der Baufachpresse im Gespräch: Quo vadis Leitungsbau?

Energie- und Wärmewende, Glasfaserausbau und E-Mobilität sind nur einige Herausforderungen, bei deren Lösung der Leitungsbau eine tragende Rolle spielt. Gleichzeitig leidet die Branche unter Planungsunsicherheit, Kostensteigerungen und Fachkräftemangel.

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Neues Bildungsprogramm 2024

Berufliche Fort- und Weiterbildung bildet die beste Basis, um stets erfolgreich auf der Höhe der Zeit agieren können. Um Sie hier bestmöglich zu unterstützen und Ihnen interessante Entwicklungschancen zu eröffnen, haben wir auch für das Jahr 2024 wieder mit vielen Partnern aus der Branche interessante Bildungsformate – in Präsenz und online – für Sie zusammengestellt.

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Vorschlag der Mindestlohnkommission: Erhöhung auf 12,41 Euro pro Arbeitsstunde

Zum 1. Januar 2024 soll der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro pro Stunde angehoben werden. Eine weitere Erhöhung um 41 Cent ist für das darauffolgende Jahr vorgesehen: Zum 1. Januar 2025 soll sich der Mindestlohn auf 12,82 Euro erhöhen.

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