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Recht - Mangelhafte Leistung trotz Einhaltung der Ausführungsart, wenn Funktionalität fehlt
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Der BGH hat sich in einer veröffentlichten Entscheidung vom 29.09.2011 (VII ZR 87/11) erneut zum Leistungssoll und damit zum geschuldeten Leistungsumfang und zur Mangelhaftigkeit eines Werkvertrages geäußert.
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