„Gewinnbesteuerung in der Bauphase eine unsinnige Idee“ - Nach Vorstellung des Bundesfinanzministeriums soll der Gewinn, der voraussichtlich durch die Erstellung eines Bauwerks verdient wird, bereits in der Bauphase versteuert werden.

„Dieser unsinnigen Idee aus dem Hause Schäuble erteilen wir eine klare Absage und fordern die Finanzminister der Bundesländer auf, diesen Vorschlag ebenfalls abzulehnen.“ Diese Forderung stellte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, am 26. Januar in Berlin. Pakleppa weiter: „Jeder weiß, dass ein unverkauftes Brötchen oder ein unverkauftes Auto noch keinen Umsatz darstellt – selbst wenn sie fertig produziert beim Bäcker in der Auslage liegen bzw. beim Händler stehen. Erst wenn die Ware auch verkauft ist, darf der Hersteller oder Händler den Umsatzerlös bilanzieren und damit den erzielten Gewinn im Jahresabschluss realisieren. Und dann erst dürfen auch Steuern fällig werden.“

Vieles fehlt im Kalkül

Bei Bauwerken soll das künftig anders sein: Mit Schreiben vom 29. Juni 2015 ordnete das Finanzministerium an, dass unfertige Bauleistungen künftig nicht mehr mit den Herstellungskosten bewertet unter den Vorräten bilanziert werden sollen, sondern stattdessen die gestellten Abschlagsrechnungen in voller Höhe als Forderungen in die Bilanz eingehen. Das heißt: Schon lange vor der Fertigstellung und Abnahme sollen die in den Abschlagsrechnungen enthaltenen kalkulierten Gewinnanteile realisiert werden, obwohl gar nicht klar ist, ob am Schluss nach Fertigstellung und Abnahme beim Bauunternehmer tatsächlich ein Projektgewinn verbleibt, ob die Rechnung des Bauunternehmers überhaupt bezahlt wird oder ob der Bauherr das Bauwerk überhaupt abnimmt; denn sollte ein Sturm oder Hochwasser das unfertige Gebäude wieder zerstören, so müsste es der Bauunternehmer auf eigene Kosten noch einmal erstellen oder aber die bereits eingenommenen Abschlags­zahlungen an den Bauherrn zurückzahlen.

Bruch des Handelsrechts

Auf ihrer Konferenz wollen die Länderfinanzminister entscheiden, ob sie der Neuregelung noch ein Jahr Aufschub gewähren. „Das ist nicht genug. Wir fordern den Finanzminister auf, das BMF-Schreiben zurückzunehmen. Denn es stellt einen Bruch des Handelsrechts dar und gefährdet die Stabilität der Unternehmen, die gezwungen werden, noch nicht verdiente und nicht sichere Gewinnanteile in ihrer Bilanz auszuweisen und zu versteuern“, so Pakleppa. (zdb)

Foto: © ldprod | fotolia)


NEWSLETTER

Hier können Sie sich für unseren rbv-Newsletter anmelden: ANMELDUNG

 

button newsletter

 

 

Hier können Sie sich für unseren Newsletter #pipeline31 anmelden: ANMELDUNG

 

pipeline31 newsletter

 

Initiative Zukunft Leitungsbau

2020 zukunft leitungsbau 4x

Hintergrundinformationen und erste Arbeitsergebnisse zum Handlungsfeld "Innovative Partnerschaftsmodelle"

Berufsbildung im Leitungsbau

 

 

Die Berufsbildungsgesellschaften des rbv freuen sich auf Ihren Besuch.

Berufswelten Energie & Wasser

 

berufswelten 

Das Berufswelten-Portal, die Informations-Drehscheibe für Unternehmen, engagierte Fachkräfte und alle, die es werden wollen.

Bau auf Sicherheit. Bau auf Dich.

 

BG BAU Siegel Webadresse 

Das Präventionsprogramm der BG BAU: „Sicheres Verhalten lohnt sich für Dich, Deine Familie, Freunde und Kollegen!“

Videos

2021 tomatolix 1Trlb 

Video „tomatolix - Ein Tag lang Rohrleitungsbauer”

Gerne anschauen und weitersagen!

Weitere Videos

Termine

Kooperationspartner

 

German Society for Trenchless Technology e.V.

 

GSTT

 

 

Rohrleitungssanierungsverband e.V.

 

RSV