Informationen
Die rbv-Landesgruppen haben getagt - Wende - Wandel - Wahlen
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Von Anfang September bis Anfang November fanden die diesjährigen Herbstsitzungen der Landesgruppen des Rohrleitungsbauverbandes e. V. (rbv) statt.
Verlegung von Glasfaserkabeln bei Arbeiten am Stromnetz
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rbv und BFA LTB begrüßen Leitfaden der Bundesnetzagentur
In Deutschland ist der Ausbau der Glasfasernetze ins Stocken geraten. Seit Monaten wird mehr diskutiert als gehandelt. Es wird zwar hier und da etwas getan, doch dabei gibt es deutliche regionale Unterschiede.
Informationsveranstaltung „Glasfasernetze“ für Führungskräfte
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rbv GmbH bietet Informationen zum Markteinstieg
Im kommenden Jahr finden in Hamburg (19. Februar) und München (15. Oktober) die ersten Seminare zum Thema „Glasfasernetze für Leitungsbauunternehmen statt“.
Clinch um Dichtheitsprüfung in NRW geht in die zweite Runde
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rbv und Bauindustrie NRW befürworten Kurskorrektur
Die Diskussion um die Pflicht zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen geht in Nordrhein-Westfalen in die zweite Runde.
Gemeinsames Positionspapier „Trenching“ von rbv, BFA LTB und GLT
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Der Ausbau des Breitbandnetzes steht seit Anfang 2009 im Fokus der Bundesregierung, die Fördermittel in Höhe von 250 Mio. € angekündigt hat. In diesem Zusammenhang bietet das Mikro- bzw. Mini-Trenching-Verfahren nach Auffassung einiger Versorgungsunternehmen eine kostengünstige Alternative zur Kabelverlegung mit konventionellen Verfahren.
Übergangsfrist für mechanische Druckschreiber nach DVGW-Arbeitsblatt G 469
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Der rbv hat mit einem Schreiben vom 28. August 2011 das zuständige Technische Komitee des DVGW gebeten, das Kapitel 3.6 des DVGW-Arbeitsblatts G 469 „Druckprüfverfahren Gastransport/Gasverteilung“ (Ausgabe 6/2010) hinsichtlich der Anforderungen an Messgeräte zu überdenken. Denn hier ist festgelegt, dass „unter Beachtung der DKD-Richtlinie 6.1 (Kalibrierung von Druckmessgeräten) … die Messunsicherheit der verwendeten Druckmessgeräte maximal 1/3 der nach den einschlägigen Bestimmungen der Technischen Regeln des DVGW zulässigen Druckänderung betragen (darf).“
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