Informationen
Bewegung beim Thema Dichtheitsprüfung
- Details
Am 27. Februar 2013 hat der nordrhein-westfälische Landtag eine Neufassung des Landeswassergesetzes (LWG) beschlossen. Der Landtag folgte in 2. Lesung dem Gesetzesentwurf von SPD und Grünen. Danach wird § 61a LWG NRW, der bis zu seiner Aussetzung Ende 2011 die Randbedingungen der Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen in Nordrhein- Westfalen geregelt hat, gestrichen.
Mitgliederversammlung
- Details
„Packen wir es an!“ Mit diesem Appell beschloss rbv-Präsidentin Dipl.-Volksw. Gudrun Lohr-Kapfer die rbv-Mitgliederversammlung, die am 12. April im Rahmen der gemeinsamen Jahrestagung von Rohrleitungsbauverband e. V. (rbv) und der Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach e. V. (figawa) in Mainz stattfand. Im Jahr 2 nach der Satzungsänderung herrscht Zuversicht beim Verband und seinen Mitgliedern.
rbv zeigt in Oldenburg Flagge
- Details
Rohrleitungen im Zeichen des Klimawandels lautete das Motto des 27. Oldenburger Rohrleitungsforums, bei dem sich die Fachleute der Branche insbesondere der Frage widmeten, inwieweit sich die Leitungsinfrastruktur und damit die Gas- und Wassernetze sowie die Entwässerungssysteme in Zukunft verändern werden.
rbv-Pressegespräch
- Details
Am 16. Januar fand in der Geschäftsstelle des Rohrleitungsbauverbandes das diesjährige rbv-Pressegespräch statt.
20. Tagung Rohrleitungsbau in Berlin
- Details
Eine Branche verändert ihr Gesicht.
„Energieinfrastruktur im Wandel“ lautete das Motto der 20. Tagung Rohrleitungsbau, die von der Präsidentin des Rohrleitungsbauverbandes e. V. (rbv), Dipl.-Volksw. Gudrun Lohr-Kapfer, am 22. Januar im Hotel Palace Berlin eröffnet wurde. Gemeinsam mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. (HDB) hatte der rbv die Mitglieder zu einer zweitägigen Veranstaltung eingeladen, die seit 1994 traditionell als thematischer Jahresauftakt in der Rohrleitungsbaubranche gilt.
Neugestaltung des Rundfunkbeitrages
- Details
Seit dem 1. Januar 2013 wird der Rundfunkbeitrag geräteunabhängig veranschlagt. Dies führt in den Unternehmen zu einem finanziellen Mehraufwand, da sich die pauschale Erhebung der Rundfunkgebühren nicht mehr an der vorhandenen Anzahl der Rundfunkgeräte, sondern an der Anzahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der zugelassenen Firmenfahrzeuge orientiert.
Seite 96 von 99








