Berufskrankheit Hautkrebs weitverbreitet - Die meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Bereich der Bauwirtschaft und bau­naher Dienstleistungen sind 2018 im Vergleich zum Vorjahr nur leicht ge­stiegen. Auch 2019 ist das Unfallgeschehen bisher gleichbleibend hoch. Dies geht aus aktuellen Zahlen hervor, die die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) im August 2019 vorgelegt hat.

Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle blieb dabei mit 88 Fällen auf dem Niveau des Vorjahres, obwohl die Zahl der Versicherten um 102.597 zunahm und somit deutlich mehr Beschäftigte bei der BG BAU versichert waren. Tödliche Wegeunfälle stiegen nach einem Rekordtief im Jahr 2017 wieder auf das Niveau der Vorjahre. Um den Unfallrisiken entgegenzuwirken, möchte die BG BAU ihre Mitgliedsunternehmen und ihre Versicherten künftig noch stärker für sicheres Verhalten bei der Arbeit sensibilisieren.

Hautkrebsrisiko nicht zu unterschätzen


Die inzwischen häufigste angezeigte Berufskrankheit in der Bauwirtschaft mit steigender Tendenz ist mit 2.944 Fällen der weiße Hautkrebs, gefolgt von Lärmschädigung und Lungenkrebs durch Asbest. Insbesondere durch die zunehmende UV-Strahlung sowie längeren Hitzeperioden müssen die Outdoorworker am Bau und in baunahen Dienstleistungen durch entsprechende Maßnahmen geschützt werden. „Vor allem vor dem Hintergrund des Klimawandels müssen hier die entsprechenden Weichen gestellt werden, um die Zahl der Erkrankungen einzudämmen“, so Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäfts-
führer der BG BAU. Darüber hinaus können sich Temperaturen über 30 Grad Celsius auch negativ auf das Herz-Kreislauf-System auswirken. Umso wichtiger ist der richtige Schutz vor Hitze und UV- Strahlung.

Vorsorge und Schutz ist wichtig


Der Arbeitsmedizinische Dienst der BG BAU (AMD der BG BAU) bietet beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von weißem Hautkrebs an. „Gerade der sogenannte weiße Hautkrebs hat, wird er früh erkannt, gute Heilungschancen“, betont Dr. Anette Wahl-Wachendorf, ärztliche Direktorin des AMD der BG BAU. Neben technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel dem Einsatz von Sonnensegeln, der Verlagerung der Arbeiten in die Morgenstunden oder dem Durchsetzen regelmäßiger Pausen spielt auch das individuelle Verhalten eine wichtige Rolle. Dabei folgt die Reihenfolge der Schutzmaßnahmen gegen UV-Strahlung dem klassischen Präventionsprinzip: Technisch – Organisatorisch – Persönlich. „Wichtig ist es, viel zu trinken – mindestens zwei bis drei Liter am Tag“, erklärt dazu Dr. Wahl-Wachendorf. „Das Arbeiten in der Sonne lässt sich auf Baustellen nicht vermeiden. Deshalb müssen sich die Beschäftigten vor der Sonne mit langer Kleidung aus geeigneten Materialien, mit Helmen mit Nackenschutz oder UV-Schutzbrillen schützen. Auch Sonnenschutzmittel mit einem Mindestschutzfaktor von 30 sind ein Muss.“

Selbsttest Hautkrebs

Auch die Versicherten selbst können dazu beitragen, dass Hautkrebs gar nicht erst entsteht – durch präventive Maßnahmen ebenso wie durch aufmerksames Prüfen der eigenen Haut. In Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention der Deutschen Krebshilfe hat die BG BAU das Online-Tool „Selbsttest Hautkrebs“ entwickelt. Der Test gibt eine erste Einschätzung zum individuellen Gefährdungspotenzial und macht auf mögliche Faktoren für eine Erkrankung aufmerksam. (BG BAU/rbv)

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