Selten hat eine gesetzliche Bestimmung für so viel Aufregung gesorgt wie die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Obwohl sie lange angekündigt war und bereits seit einigen Monaten in Kraft ist, ist der Aufklärungs und Informationsbedarf nach wie vor groß – zum Beispiel was den Umgang mit Bewerbungsunterlagen betrifft.
Bei Unterlagen, die mit der Post kommen, findet mit dem Eingang noch keine Erfassung persönlicher Daten statt. Erst wenn die Daten beispielsweise in einer Tabelle erfasst werden, geschieht eine Datenverarbeitung, die unter die Bestimmungen der DSGVO fällt. Werden die Bewerbungen per E-Mail zugeschickt, sollten die Unternehmen sicherstellen, dass die Daten über einen verschlüsselten Kanal zu ihnen gelangen.
Der Bewerber muss zudem darüber informiert werden, dass und wie eine Datenerhebung bzw. Datenverarbeitung erfolgt. Hierzu sollten Unternehmen eine Eingangsbestätigung vorbereiten, die alle notwendigen Angaben für den Bewerber enthält. Vermutet der Bewerber einen Datenschutzverstoß, kann er die zuständige Datenschutzbehörde des Landes einschalten. Die Beweislast liegt dann bei den betroffenen Unternehmen. Diese sollten daher die von ihnen getroffenen Maßnahmen für die Datensicherheit lückenlos dokumentieren und die entsprechenden Unterlagen jederzeit vorlegen können. (rbv)
Die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung gibt es hier:
Weitere nützliche Informationen speziell zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen von Bewerbungsverfahren finden Sie hier: