Laut Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe gelten ab dem 1. Januar 2017 die folgenden Mindestlöhne:

West 1 - 11,30 Euro
West 2 - 14,70 Euro
Ost 1 - 11,30 Euro
Berlin 1 - 11,30 Euro
Berlin 2 - 14,55 Euro

Arbeitgeber, die sich nicht an das Mindestlohn-Gesetz halten, müssen mit Sanktionen und Nachforderungen rechnen. Dazu gehören u. a.:

• Geldbußen bis zu 500.000 Euro bei Mindestlohngesetz-Verstößen (§ 21 Mindestlohngesetz)
• Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge für „angemessene Zeit“, wenn ein potenzieller Auftragnehmer mit Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro wegen Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz belegt wurde
• Klagemöglichkeit der Arbeitnehmer, wenn ihnen nicht der volle Mindestlohn gezahlt wurde, auch noch bis zu drei Jahren nach der fälligen Lohnzahlung
• Nachforderungsansprüche der Sozialversicherungsträger gegenüber den Arbeitgebern, selbst wenn die Arbeitnehmer nicht auf Nachzahlung der Differenz zum Mindestlohn klagen.


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