Verbände fordern: Weg mit dem Bürokratie-Monster

Grundsätzlich ist seit dem 1. Januar 2015 für sämtliche Branchen in Ost wie West ein gesetz­licher Mindestlohn von 8,50 Euro vorgeschrieben. Die Bauwirtschaft ist eine von neun Branchen, in denen Arbeitgeber künftig dazu verpflichtet sind, für bestimmte Arbeitnehmer die Arbeitszeit zu dokumentieren.

Um belegen zu können, dass tatsächlich der gesetzliche Mindest- lohn gezahlt wurde, sind Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit zu erfassen und zwei Jahre lang nachzuweisen.

Der ursprüngliche Entwurf der Mindestlohndokumentationspflichten-Einschränkungs-Verordnung (MiLodokEV) sah vor, die Dokumentationspflicht erst ab der Grenze von 4.500 Euro entfallen zu lassen. Nachdem der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) dies als Hürde kritisiert hatten, die zu unverhältnismäßigen bürokratischen Belastungen führen werde, wurde der Grenzwert in der vom Kabinett am 17. Dezember 2014 beschlossenen Fassung zwar auf 2.958 Euro abgesenkt. HDB und ZDB geht das jedoch nicht weit genug. Mit einer im Vorfeld der Kabinettssitzung veröffentlichten Pressemitteilung hatten ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa und HDB-Hauptgeschäfts-führer Michael Knipper Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles dazu aufgefordert, den Grenzwert auf 2.200 Euro zu senken. Der ursprünglich vorgesehene Wert von 4.500 Euro sei „eine Frechheit", unterstelle er doch „in Wahrheit einen Mindeststun­denverdienst von 17 Euro."

Verdienstgrenze von 2.200 Euro reicht aus
Tatsächlich rechnet das Bundesarbeitsministerium in der Begründung der Verordnung mit einem verdoppelten Mindestlohn von 17 Euro und kommt so auf den Grenzwert von 4.500 Euro. Knipper: „Selbst wenn man eine 50-Stunden-Woche zugrunde legt, kommt man bei einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro nur auf einen Monatsverdienst von 1.840 Euro und bei einer 60-Stunden-Woche auch nur auf 2.210 Euro." Vor diesem Hintergrund sei, auch unter Einbeziehung von Überstunden, eine monatliche Verdienstgrenze von 2.200 Euro mehr als ausreichend. „Bei diesem Grenzwert ist das Überschreiten des Mindestlohns so gering, dass eine Aufzeichnungspflicht überflüssig ist", erläutert Knipper die Forderung der deutschen Bauwirtschaft.

Die Aufzeichnungspflicht sei „ein die Betriebe und die Angestellten gleichermaßen drangsalierendes Bürokratie-Monster", so Pakleppa. In der gemeinsam veröffentlichten Presseerklärung forderten die beiden Hauptgeschäftsführer ferner, bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und Illegalität solle sich der Zoll „um die wirklichen Probleme kümmern und nicht die Gehälter von Sekretärinnen, Vorarbeitern und Polieren stundengenau überprüfen müssen". (HDB/ZDB)


NEWSLETTER

Hier können Sie sich für unseren rbv-Newsletter anmelden: ANMELDUNG

 

button newsletter

 

 

Hier können Sie sich für unseren Newsletter #pipeline31 anmelden: ANMELDUNG

 

pipeline31 newsletter

 

Initiative Zukunft Leitungsbau

2020 zukunft leitungsbau 4x

Hintergrundinformationen und erste Arbeitsergebnisse zum Handlungsfeld "Innovative Partnerschaftsmodelle"

Berufsbildung im Leitungsbau

 

 

Die Berufsbildungsgesellschaften des rbv freuen sich auf Ihren Besuch.

Berufswelten Energie & Wasser

 

berufswelten 

Das Berufswelten-Portal, die Informations-Drehscheibe für Unternehmen, engagierte Fachkräfte und alle, die es werden wollen.

Bau auf Sicherheit. Bau auf Dich.

 

BG BAU Siegel Webadresse 

Das Präventionsprogramm der BG BAU: „Sicheres Verhalten lohnt sich für Dich, Deine Familie, Freunde und Kollegen!“

Videos

2021 tomatolix 1Trlb 

Video „tomatolix - Ein Tag lang Rohrleitungsbauer”

Gerne anschauen und weitersagen!

Weitere Videos

Termine

Kooperationspartner

 

German Society for Trenchless Technology e.V.

 

GSTT

 

 

Rohrleitungssanierungsverband e.V.

 

RSV