Gigabit Infrastructure Act am Ziel - Das Europäische Parlament hat Ende April die Trilog­Einigung zum Gigabit Infrastructure Act (GIA) mit großer Mehrheit formal angenommen. 594 Parlamentarier sprachen sich dafür aus, sieben dagegen, bei 15 Enthaltungen.

Mit dem Rechtsakt soll ein schnellerer und günstigerer Glasfaserausbau ermöglicht sowie die Harmonisierung des europäischen Telekommunikationsmarktes gefördert werden.

2024 Gigabit kleinKerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW), begrüßt die Verabschiedung des Gigabit Infrastructure Act: „Er enthält viele wichtige Maßnahmen, um den Ausbau der Gigabit-Infrastruktur zu erleichtern. Besonders erfreulich ist, dass die Möglichkeit einer Zugangsverweigerung zu passiver Infrastruktur aufgenommen wurde. Aufgrund der besonderen Marktsituation in Deutschland werden mit dieser Regelung bestehende Geschäftsmodelle und Investitionen gesichert sowie ineffizienter Überbau vermieden.“ Als positiv bewertet Andreae auch die explizite Ausnahme der Trinkwasserinfrastruktur von der Definition der „physischen Infrastruktur“ in Art. 2 des GIA. Sie stehe im Einklang mit den Anforderungen an Trinkwasser, die in der jeweiligen Gesetzgebung festgelegt sind.

Genehmigungsfiktionen nach vier Monaten

Auch Genehmigungsfiktionen sind Teil der Einigung. Demnach gelten Bauvorhaben für den Bau von Glasfaserinfrastruktur und Mobilfunktürmen automatisch als genehmigt, wenn die Behörden diese nicht innerhalb von vier Monaten ablehnen. Andreae: „Hierfür haben wir als BDEW uns eingesetzt, da wir in der Genehmigungsfiktion eine Möglichkeit zur Beschleunigung der Genehmigungsprozesse sehen. Leider bleiben die Vorgaben hinter der deutschen Regelung von drei Monaten zurück – die Genehmigungsfiktion bleibt daher bei der nationalen Umsetzung wirkungslos.“

Mit der Annahme der Verordnung im Plenum des EU-Parlaments steht noch die Verabschiedung im Ministerrat aus, bevor der Rechtsakt in Kraft treten kann. (BDEW)

(Foto: freepik.com)


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