EU-Verkehrsausschuss befürwortet Handwerkerausnahme - Der Verkehrsausschuss des Europaparlaments hat jüngst die Handwerkerausnahme von der Maut für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen befürwortet. Wenn das Europaparlament zustimmt, darf diese in Deutschland in Kraft bleiben.
Seit Jahren diskutieren die EU-Mitgliedstaaten über eine Anpassung der sogenannten Eurovignetten-Richtlinie. Diese ist europarechtliche Grundlage für die Lkw-Maut. Jüngst ist hier ein Kompromiss mit Blick auf die Handwerkerausnahme erzielt worden: Der Verkehrs-
ausschuss des Europaparlaments befürwortet, dass die EU-Mitgliedsländer selbst entscheiden können, ob sie Fahrzeuge außerhalb des Transportgewerbes und zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen von der Maut ausnehmen. Die sogenannte, in Deutschland praktizierte Handwerkerausnahme gilt für Fahrer, die zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit Material, Ausrüstung oder Maschinen befördern.
Die Einigung der EU-Verkehrsminister steht im Gegensatz zu einem Vorschlag, den die EU- Kommission vorgelegt hatte. Danach sollten alle Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ohne Ausnahmemöglichkeit in die streckenabhängige Lkw-Maut einbezogen werden.
Erfreuliches Zwischenergebnis
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, begrüßt das Zwischenergebnis, dem noch das Plenum des Europaparlaments zustimmen muss: „Die Handwerkerausnahme ist dringend erforderlich. Denn in Deutschland wären die baugewerb-
lichen Betriebe von einer Mautpflicht durch das im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten extrem große Mautnetz finanziell unverhältnismäßig belastet.
Das deutsche Mautnetz erstreckt sich nämlich mittlerweile neben den Autobahnen auch auf das gesamte Bundesstraßensystem und damit auf insgesamt 52.000 Kilometer.“ Befürworter der Handwerkerausnahme betonen, dass die streckenbezogene Maut im Baugewerbe – anders als im Transportgewerbe – keine Lenkungswirkung entfalten könne, da die Baubetriebe die Transporte nicht auf andere Verkehrsträger verlagern können. Gerade im ländlichen Raum seien längere Anfahrtswege unumgänglich. (ZDB)