In Nordrhein-Westfalen reißt die Debatte um die Pflicht zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen nicht ab. Monatelang wurde kontrovers diskutiert, bevor die Landesregierung Ende Oktober beschloss, keine allgemeine Prüfpflicht für private Abwasserkanäle außerhalb von Wasserschutzgebieten zu verlangen.
Nach den vielen Diskussionen und diversen Kehrtwendungen in der Sache ist das ein unbefriedigendes Ergebnis – so die Auffassung des Rohrleitungsbauverbandes. Doch das Ende der Fahnenstange ist noch längst nicht erreicht. Über Fristen wird ebenso spekuliert wie über das Wer und Wie. Und beinahe täglich gibt es Verbesserungsvorschläge der im Landtag vertretenen Parteien.
Sie finden den vollständigen Artikel hier zum Download.