Am 27. Juni diesen Jahres ist im Amtsblatt der Europäischen Union die Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt veröffentlicht worden. Die Druckgeräterichtlinie (engl. Pressure Equipment Directive) ist eine europäische Richtlinie, somit sind die Mitgliedsstaaten zur Umsetzung in nationales Recht verpflichtet.

 

2014-druckgeraete

Als Druckgeräte gelten im Wesentlichen Behälter, Dampfkessel, Rohr- leitungen sowie druckhaltende Ausrüstungsteile mit einem inneren Überdruck von mehr als 0,5 bar. In allen Mitgliedstaaten ist die neue DGRL 2014/68/ EU ab dem 19. Juli 2017 verbindlich anzuwenden. Als Besonderheit ist hier zu beachten, dass die neuen Einstufungen der Druckgeräterichtlinie im Artikel 13 (bisher Artikel 9) schon ab dem 1. Juni 2015 gelten. Erforderlich wurde die Neuordnung durch die veränderte Aufteilung der innerhalb des Druckgerätes enthaltenen Fluide (Gas/
Flüssigkeiten). Bestimmend für die Einteilung sind die neuen Regelungen zu Kennzeichnung und Transport von (gefährlichen) Stoffen.

Die alte Druckgeräterichtlinie 97/23/EG ist somit an die europäische Verordnung 1272/ 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Ver- packung von Stoffen und Gemischen (CLP­Verordnung) anzupassen. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wurde die alte Richtlinie 97/23/EG abgelöst.

 

 


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