Allgemein anerkannte Regeln der Technik kontra Stand der Technik

Die anerkannten Regeln der Technik sind ein Begriff, den die VOB Teil B als Vertragspflicht des Auftragnehmers festlegt. Der Auftragnehmer hat die anerkannten Regeln der Technik zu beachten; dies regelt § 4 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B. Ein Mangel liegt nach § 13 Abs. 1 VOB /B vor, wenn die Leistung nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Eine Definition der anerkannten Regeln der Technik enthält die VOB Teil B allerdings nicht.

Neben den anerkannten Regeln der Technik gibt es noch den Stand der Technik sowie den Stand von Wissenschaft und Technik. Beide Begriffe sind weder im BGB noch in der VOB Teil B erwähnt. Wird eine Rohrleitung nach dem Stand der Technik erstellt, liegt ein Mangel vor, da die nach § 13 Abs. 1 VOB/B geschuldeten anerkannten Regeln der Technik nicht eingehalten sind.

Hier finden Sie den vollständigen rbv-Infopoint zum kostenlosen download.

 


NEWSLETTER

Hier können Sie sich für unseren rbv-Newsletter anmelden: ANMELDUNG

 

button newsletter

 

 

Hier können Sie sich für unseren Newsletter #pipeline31 anmelden: ANMELDUNG

 

pipeline31 newsletter

 

Initiative Zukunft Leitungsbau

2020 zukunft leitungsbau 4x

Hintergrundinformationen und erste Arbeitsergebnisse zum Handlungsfeld "Innovative Partnerschaftsmodelle"

Berufsbildung im Leitungsbau

 

 

Die Berufsbildungsgesellschaften des rbv freuen sich auf Ihren Besuch.

Berufswelten Energie & Wasser

 

berufswelten 

Das Berufswelten-Portal, die Informations-Drehscheibe für Unternehmen, engagierte Fachkräfte und alle, die es werden wollen.

Videos

2021 tomatolix 1Trlb 

Video „tomatolix - Ein Tag lang Rohrleitungsbauer”

Gerne anschauen und weitersagen!

Weitere Videos

Termine