Ersatzbaustoffverordnung (EBV) – Auswirkungen auf den Leitungsbau
Im Rahmen der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponie- und Gewerbeabfallverordnung trat als Teil der Mantelverordnung am 01.08.2023 die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft.
Dieser Infopoint komprimiert die Informationen der Ersatzbaustoffverordnung (im Weiteren als EBV bezeichnet) auf eine knappe verständliche Form und gibt nur die für den Leitungsbau wesentlichen Punkte und Aspekte wieder.
Er stellt eine branchenspezifische Informationsquelle dar, die die Schlüsselaspekte der EBV beleuchtet und Umsetzungsmöglichkeiten
als Basis für eine erforderliche anwendungsspezifische Vertiefung aufzeigen soll.