Anforderungen der ASR A5.2 und der RSA beim Bau von Leitungen im Grenzbereich zu Verkehrswegen – Was Sie wissen sollten!
Leitungsbauarbeiten im Grenzbereich zu Verkehrswegen können die Verkehrssicherheit gefährden und sind dabei oftmals auch mit besonderen Risiken für die Mitarbeiter vor Ort verbunden.
Bereits bei der Planung einer Leitungsbaumaßnahme hat deshalb eine Gesamtbetrachtung der möglichen Gefährdungen sowie eine Abwägung der Interessen der Verkehrssicherheit und des Arbeitsschutzes zu erfolgen. Dabei gilt es grundsätzlich, zwei verschiedene Regelwerke zu berücksichtigen.
Während die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) die verkehrsrechtliche Sicherung und die Verkehrslenkung an Arbeitsstellen
im Straßenraum regeln, konkretisieren die Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr (ASR A5.2), wie ein verantwortungsvoller Arbeitsschutz auf der Baustelle durch definierte Sicherheitsabstände im Straßenraum erreicht werden kann.
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