Zusammenarbeit von rbv, DVGW und zugelassenen Kursstätten gestärkt - Ein gemeinsamer digitaler Prüfausweis für die gesamte Versorgungswirtschaft war Gegenstand eines Treffens, zu dem der Rohrleitungsbauverband e. V. (rbv) und der Deutsche Verein des Gas­ und Wasserfaches e. V. (DVGW) eine Gruppe von GW 330­Kursstättenleitern am 6. Februar 2019 nach Bonn eingeladen hatten.

Im Rahmen der Neuverlegung von Erdgas- und Trinkwasserleitungen beauftragen öffentliche Versorgungsunternehmen in der Regel Rohrleitungsbauunternehmen, die über eine Zertifizierung gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 301 verfügen. Um diese Zertifizierung zu erlangen, müssen die Rohrleitungsbauunternehmen nachweisen, dass sie für bestimmte Tätigkeiten ausschließlich speziell ausgebildetes Personal einsetzen. Ein Beispiel hierfür ist das Schweißen von Polyethylen-Rohren (PE) gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt GW 330.

Da die an dieser Stelle notwendige Ausbildung praktische Bestandteile beinhaltet, für die spezielle Gerätschaften (z. B. Schweißgeräte etc.) erforderlich sind, erfolgt diese Ausbildung regelmäßig in den rbv/DVGW zugelassenen Kursstätten. Auf Einladung des Rohrleitungs-
bauverbandes e. V. (rbv) und des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) traf sich am 6. Februar 2019 eine Gruppe von Leitern der GW 330-Kursstätten in Bonn, um sich über eine Optimierung der gemeinsamen Zusammenarbeit auszutauschen. Wichtige Themen der Agenda waren die neue Geschäftsordnung zur Anerkennung und Überprüfung der GW 330-Kursstätten und die Zusammenführung des digitalen DVGW-Prüfausweissystems mit den analogen rbv-Prüfausweisen.

Gemeinsames Dokument für mehr Transparenz

Bislang stellen DVGW und rbv jeweils separat Prüfausweise aus, die als Qualifikations-
nachweis dienen. Der rbv den klassischen „Papierausweis“, der DVGW eine Plastikkarte mit einem an eine webbasierte Datenbank gekoppelten QR-Code. In der Datenbank werden die erlangten Mitarbeiterqualifikationen personenbezogen dokumentiert und sind von autorisierten Personen einfach und mobil abrufbar. Dies beinhaltet bereits zahlreiche Vorteile gegenüber einer manuellen Archivierung. Vision der nun geplanten Zusammenführung ist es, künftig allen Personen, die in der Versorgungswirtschaft tätig sind, nur noch einen zentralen digitalen Prüfausweis zur Verfügung zu stellen, auf dem alle Weiterbildungs-
maßnahmen und Qualifikationen abgebildet sind. Darüber hinaus wird es möglich sein, dass weitere Bildungsträger und Institutionen die bei ihnen erworbenen personenbezogenen Qualifikationen in das System einstellen und hieran mitwirken.

Die Leiter der Kursstätten begrüßten die vorgestellten Neuerungen und die künftigen Möglichkeiten des Prüfausweises als einen wichtigen Schritt für einen zukunftsweisenden, digitalen Teilnehmerservice. (rbv / DVGW)


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