Auf aktuelle Sicherheitsdatenblätter achten - Die europäische Chemikalienverordnung (Verordnung (EG) 1907/2006) REACH regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe innerhalb der EU.
Unter anderem verpflichtet sie Lieferanten dazu, ihren Abnehmern bei Abgabe von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen ein entsprechendes Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen.Die sogenannte REACHVerordnung soll ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt sicherstellen. Gemäß REACH müssen Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender Chemikalien registrieren und sind für deren sichere Verwendung selbst verantwortlich. Für alle chemischen Stoffe müssen innerhalb der Lieferkette, also ausgehend vom Hersteller oder Importeur über Weiterverarbeiter und Zwischenhändler bis hin zum endgültigen Verkäufer, Informationen weitergegeben werden. Insbesondere sind dies alle verfügbaren Informationen, die notwendig sind, um eine sichere Verwendung des Stoffes zu gewährleisten.
Für die gefährlichsten Stoffe erfolgt die Informationsweitergabe in standardisierter Form über sogenannte Sicherheitsdatenblätter. Bei der Abgabe von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen an gewerbliche Abnehmer müssen Lieferanten dementsprechend ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen. Die Bereitstellung muss spätestens mit der ersten Lieferung erfolgen, pro Artikelnummer muss das jeweilige Sicherheitsdatenblatt mindestens einmal im Jahr übermittelt werden. Leitungsbauunternehmen sollten daher bei der Abnahme von Erdgas, PEReiniger, Zement, Markierspray und anderen gefährlichen Stoffen darauf achten, dass ihnen Lieferanten unaufgefordert die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen zur Verfügung stellen. (rbv)
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