Die Neuordnung der Ausbildungsberufe in der Bauwirtschaft bringt viele Veränderungen mit sich. Christoph Kreutz, Bereichsleiter Personalentwicklung im rbv, erläutert, weshalb Betriebe jetzt früher planen sollten, welche Rolle die überbetrieblichen Ausbildungsstätten spielen und welche Auswirkungen die gestreckte Abschlussprüfung auf den Ausbildungsalltag hat.

Kreutz 157 x 157 pxHerr Kreutz, die Neuordnung der Bauberufe sieht eine deutliche Erhöhung der digitalen und technischen Inhalte in der Ausbildung vor. Reicht die Zeit dafür aus?

Grundsätzlich bietet die dreijährige Ausbildung genug Raum für die neuen Inhalte. Dafür müssen die Betriebe und die überbetrieblichen Ausbildungsstätten eng zusammenarbeiten. Gut zu wissen: Neben der verpflichtenden überbetrieblichen Ausbildung können Betriebe mit den überbetrieblichen Ausbildungsstätten zusätzliche Kurse im Umfang von bis zu neun Wochen vereinbaren. Dies ist eine gute Möglichkeit, um gezielt Schwerpunkte zu setzen, zum Beispiel mit Blick auf die GW 15, GW 128 oder die GW 330. Die Betriebe sollten individuell abwägen, welche Qualifikationen sie brauchen. Entscheidend ist, dass sie diese Option frühzeitig mit den überbetrieblichen Ausbildungsstätten besprechen und gemeinsam die Inhalte planen.

Worauf sollten Ausbildungsbetriebe jetzt konkret achten, wenn sie ihre ersten Azubis nach der neuen Verordnung einstellen?

Ausbildungsplanung ist Teamarbeit: Betriebe sollten bereits im Frühjahr 2026 – also vor dem ersten Ausbildungsstart nach neuer Ordnung – das Gespräch mit ihrer Berufsschule und dem überbetrieblichen Ausbildungszentrum suchen. Dabei geht es nicht nur um Terminabstimmungen, sondern vor allem um Inhalte: Welche Kompetenzen werden wo vermittelt? Wo gibt es Überschneidungen, wo Lücken? Und welche zusätzlichen Kurse könnten für den Betrieb sinnvoll sein? Diese Abstimmung verhindert, dass Auszubildende Themen doppelt lernen oder wichtige Inhalte durchs Raster fallen.

Die gestreckte Abschlussprüfung ist für viele Betriebe Neuland. Was bedeutet das konkret für die tägliche Ausbildungsarbeit?

Die gestreckte Prüfung verändert den Ausbildungsrhythmus grundlegend. Teil 1 nach gut der Hälfte der Ausbildung heißt: Die ersten 18 Monate müssen bereits ein solides Fundament legen. Deshalb ist es so wichtig, dass sich die Betriebe und die Bildungspartner eng miteinander abstimmen. Mit Blick auf die Theorie, vor allem aber auf die Praxis. Betriebe sollten deshalb von Anfang an strukturiert ausbilden. Sie können nicht darauf vertrauen, dass am Ende alles irgendwie zusammenfließt. Zugleich bietet Teil 1 auch eine Chance für alle: Auszubildende erhalten frühzeitig Rückmeldung zu ihrem Leistungsstand, und die Betriebe sehen, wo gegebenenfalls nachgesteuert werden muss. Das macht die Ausbildung insgesamt transparenter und planbarer.


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