Dipl.-Ing. Andreas Hüttemann, Bereichsleiter Technik im rbv, ordnet im Kurzinterview mögliche Auswirkungen des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes auf den Leitungsbau ein.
Herr Hüttemann, die Bundesregierung hat kürzlich den Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes verabschiedet. Dieser soll die Abscheidung und Speicherung von Kohlenstoffdioxid ermöglichen. Kommt deshalb bald in großem Stil Arbeit auf den Leitungsbau zu?
CCU und CCS können einen entscheidenden Beitrag zur Dekarbonisierung von Industrien mit unvermeidbaren CO2-Prozessemissionen leisten. Abhängig von politischen Entscheidungen reden wir hier aller Voraussicht über einzelne Projekte in speziellen Regionen, nicht über ein flächendeckendes Netz.
Welche technischen Herausforderungen sehen Sie beim Aufbau von CO₂-Transportinfrastrukturen in Deutschland?
Man muss klar sagen: Der Rohrleitungsbau muss hier nichts neu erfinden. Wir haben Regelwerke, wir haben Erfahrung. Entscheidend ist eher, dass die Projekte politisch gewollt, wirtschaftlich abgesichert und gesellschaftlich akzeptiert sind.
Sie sprechen die gesellschaftliche Akzeptanz an: Die Speicherung von CO₂ ist umstritten. Viele sagen: Besser wäre es, Emissionen direkt zu vermeiden, statt sie aufwendig abzuscheiden, zu transportieren und zu speichern. Wie sehen Sie das?
Grundsätzlich stimmt das: Vermeidung ist grundsätzlich immer die bessere Lösung. Aber es gibt Industriebereiche, in denen Emissionen technisch nicht vollständig vermieden werden können. Dort ist CO₂-Speicherung ein möglicherweise notwendiges Zusatzinstrument.










