Am 01.08.2023 trat im Rahmen der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) als Teil der Mantelverordnung in Kraft, die bedeutende Auswirkungen auf den Leitungsbau mit sich bringt.
Die Verordnung reguliert die Herstellung und Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) und zielt darauf ab, Böden und Grundwasser vor Schadstoffen zu schützen und die Ziele der Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Unser aktueller Infopoint 2.2024 fasst die wesentlichen Punkte der EBV kompakt und verständlich speziell für den Leitungsbau zusammen, um die Branche gezielt zu informieren. Er beleuchtet Schlüsselaspekte und zeigt Umsetzungsmöglichkeiten auf, die als Grundlage für eine anwendungsspezifische Vertiefung dienen.