Gleichstellung von Azubis - In der Neureglung des Paragrafen 15 „Freistellung, Anrechnung“ des novellierten, am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen neuen Berufsbildungsgesetzes (BBiG) wird festgelegt, dass erwachsene Auszubildende und jugendliche Auszubildende bei der Freistellung und Anrechnung für Berufsschul- und Prüfungszeiten gleichzustellen seien. In seiner Sitzung vom 29.11.2020 hat der Bundesrat diese auf der Grundlage von parlamentarischen Beratungen getroffene Neureglung kritisch hinterfragt.
Die Neuregelungen bewirken, dass erwachsene Auszubildende an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden freizustellen sind. Damit sind sie nicht mehr dazu verpflichtet, nach der Schule noch in den Betrieb zu kommen. Außerdem werden den Auszubildenden diese Berufsschultage mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit auf ihre Ausbildungszeit angerechnet, damit also als voller Arbeitstag mit beispielsweise acht Stunden. Der Bundesrat hat im Rahmen seiner Sitzung Ende November festgestellt, dass Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), durch diese Neuregelungen stärker belastet werden. Zudem stehe zu befürchten, dass die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe sinken könne. Daher hat der Bundesrat die Bundesregierung gebeten, die Neuregelungen zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes einer erneuten Evaluation zu unterziehen. Dabei solle insbesondere überprüft werden, ob nicht zur bisherigen Regelung des § 15 BBiG zurückgekehrt werden solle. (Bundesrat)