Doppelte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen vermeiden - Die A1Bescheinigung dient dem Nachweis, welches Sozialsystem für einen Versicherten zuständig ist. So wird vermieden, dass für deutsche Versicherte beim Arbeiten in EU und EWRLändern gleichzeitig Sozialversicherungsbeiträge in zwei EUStaaten fällig werden. Das Dokument ist wichtig für Entsendete und Selbständige, die nur kurze Zeit im EUAusland arbeiten. Seit Jahresbeginn ist sie via Lohn und Gehaltssoftware zu beantragen.
Wer in einem EU-Land sowie Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz beruflich tätig sein will, muss zuvor online eine A1-Bescheinigung beantragen. Dieses Formular verhindert, dass Arbeitnehmer, die zum Beispiel bereits in Deutschland sozial- versichert sind, in die Sozialversicherung eines weiteren Landes einzahlen müssen, in dem sie sich nur vorübergehend geschäftlich aufhalten. Dabei ist eine A1-Bescheinigung selbst für kurze Grenzüberquerungen und jede Art der beruflichen Tätigkeit unbedingt elektronisch zu beantragen. In einigen Ländern drohen ohne A1-Bescheinigung hohe Bußgelder.
Nur noch elektronisch zu beantragen
Seit Anfang 2019 soll ein für Arbeitgeber verpflichtendes maschinelles Antrags- und Bescheinigungsverfahren das Erteilen der A1-Bescheinigung vereinfachen. Unternehmer müssen dafür sicherstellen, dass ihr Lohnabrechnungsprogramm die Funktion beinhaltet, eine A1-Bescheinigung online zu beantragen, denn das maschinelle Verfahren zur Beantragung der A1-Bescheinigung liegt jetzt zwingend beim Bereich Lohn- und Gehalt. (trialog)