Mehr Geld für berufliche Fortbildungen
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, auch „Aufstiegs-BAföG“, früher „Meister-BAföG“ genannt) unterstützt die Vorbereitung auf inzwischen mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse.

Die Förderung wird teilweise als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, teilweise als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Die Kosten des Aufstiegs-BAföG tragen zu 78 Prozent der Bund und zu 22 Prozent die Länder. 2018 wurden im Rahmen des Aufstiegs- BAföG 666 Millionen Euro bewilligt.

Geplante Neuerungen

Nun werden die Förderleistungen ausgebaut. Demnach bekommt derjenige, der sich nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung weiterbildet, künftig nicht nur mehr Geld. Der Einzelne kann auch mehrfach vom Aufstiegs-BAföG profitieren. Zu den wichtigsten Neuerungen zählt, dass der einkommensabhängige Zuschuss zum Unterhalt zu einem Vollzuschuss ausgebaut wird (bisher 50 Prozent) und der Unterhaltsbeitrag pro Kind und Ehepartner (je 235 Euro) zu 100 Prozent als Zuschuss gewährt wird (bisher zu 45 beziehungsweise 50 Prozent als Darlehen). Außerdem wird der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende von 130 auf 150 Euro pro Monat erhöht und das Höchstalter für die Berücksichtigung von betreuungsbedürftigen Kindern steigt von zehn auf 14 Jahre.

Lehrgangs- und Prüfungskosten werden künftig zu 50 Prozent vom Staat bezuschusst (bisher 40 Prozent), der Rest als Darlehen gewährt. Hinzu kommt: Die Stundungs- und Erlass-
möglichkeiten zur Rückzahlung werden ausgeweitet und Einzelne können künftig auch mehrfach von der Förderung profitieren, nämlich auf allen drei Fortbildungsstufen – zum Beispiel vom Gesellen zum Techniker, vom Techniker zum Meister, vom Meister zum Betriebswirt. (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung)

Meister-BAföG
Immer mehr Menschen nehmen das Aufstiegs-BAföG in Anspruch, gleichzeitig stellen Bund und Länder mehr Fördergeld zur Verfügung.
Abb.: Bundesregierung


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