Bauindustrie bringt erneut Bauabfallverwertungsgesetz ins Spiel - „Wir brauchen rechtssichere und bundeseinheitliche Regelungen für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung mineralischer Bauabfälle einschließlich Böden. Deswegen haben wir das Ziel der Mantelverordnung immer unterstützt.“
Dies erklärte Dr. Matthias Jacob, Vizepräsident der Bauindustrie, zur Entscheidung, die weiteren Beratungen über das Vorhaben in den Ausschüssen und im Plenum des Bundesrats in das kommende Jahr zu verschieben. „Wir sind allerdings skeptisch, ob es einer weiteren Arbeitsgruppe in den kommenden sechs Monaten gelingen wird, woran Bund und Länder in den vergangenen rund 15 Jahren gescheitert sind.“
Die für Abfallwirtschaft und Bodenschutz zuständigen Abteilungsleiter aus den Landesumweltministerien und dem Bundesumweltministerium konnten sich dem Vernehmen nach Mitte September nicht auf einen Kompromiss zur sogenannten Mantelverordnung verständigen. Jacob wies darauf hin, dass der aktuelle Entwurf dem Anspruch nicht gerecht werde, wirtschaftlich tragbare und in der Praxis sowohl für Bauunternehmen als auch für Vollzugsbehörden gut umsetzbare Regelungen zu schaffen. „Ob das im weiteren Verfahren heilbar ist, da habe ich große Zweifel.“
Bauabfallverwertungsgesetz nach österreichischem Vorbild
Jacob plädierte vor diesem Hintergrund für einen anderen Ansatz: „Mittels eines Bauabfallverwertungsgesetzes nach österreichischem Vorbild könnte ein konsistenter, rechtssicherer und vollziehbarer Regelungsrahmen geschaffen werden. Das Ziel der Verordnung ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft und Materialeffizienz. Die Verordnung richtet sich unter anderem an den Bauherrn, wonach dieser für die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation des Rückbaus verantwortlich ist. Bauabläufe brauchen klare Verantwortlichkeiten. Man muss auf der Baustelle beproben und entscheiden können, ob verwertet werden kann oder auf Deponien beseitigt werden muss. Von den pro Jahr in Deutschland anfallenden etwa 275 Millionen Tonnen mineralischer Abfälle machen die mineralischen Bauabfälle inklusive Böden rund 80 Prozent aus, das heißt man hätte den Löwenanteil geregelt. (HDB)
Links zum Thema:
BMU: Abfallwirtschaft in Deutschland 2018
Positionspapier der Deutschen Bauindustrie zur Schaffung eines einheitlichen, konsistenten Regelwerkes für mineralische Bauabfälle und Bodenaushub: Bauabfallverwertungsgesetz (5. Oktober 2015).