Tagtäglich machen Ingenieure patentierbare Erfindungen, viele aus einem Angestelltenverhältnis heraus. Die Vergütung dieser Diensterfindungen erfolgt nach einem bestimmten System. In vielen Fällen lässt das Geld aber auf sich warten.

Laut Gesetz über Dienst- bzw. Arbeitnehmererfindungen (ArbEG oder auch ArbnErfG) haben Angestellte einen Anspruch auf Vergütung. Eine Orientierung über die Höhe können die das Gesetz ergänzenden „Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst“ geben. Der Vergütungsanspruch wird – sofern das Schutzrechtserteilungs-
verfahren noch andauert – grundsätzlich drei Monate nach Aufnahme der Benutzungshandlung fällig, ansonsten gemäß § 12 ArbEG spätestens drei Monate nach Schutzrechtserteilung. Viele Unternehmen schieben die Vergütungsfrage jedoch auf die lange Bank.

Warum das so ist, können Sie hier nachlesen:


NEWSLETTER

Hier können Sie sich für unseren rbv-Newsletter anmelden: ANMELDUNG

 

button newsletter

 

 

Hier können Sie sich für unseren Newsletter #pipeline31 anmelden: ANMELDUNG

 

pipeline31 newsletter

 

Initiative Zukunft Leitungsbau

2020 zukunft leitungsbau 4x

Hintergrundinformationen und erste Arbeitsergebnisse zum Handlungsfeld "Innovative Partnerschaftsmodelle"

Berufsbildung im Leitungsbau

 

 

Die Berufsbildungsgesellschaften des rbv freuen sich auf Ihren Besuch.

Berufswelten Energie & Wasser

 

berufswelten 

Das Berufswelten-Portal, die Informations-Drehscheibe für Unternehmen, engagierte Fachkräfte und alle, die es werden wollen.

Bau auf Sicherheit. Bau auf Dich.

 

BG BAU Siegel Webadresse 

Das Präventionsprogramm der BG BAU: „Sicheres Verhalten lohnt sich für Dich, Deine Familie, Freunde und Kollegen!“

Videos

2021 tomatolix 1Trlb 

Video „tomatolix - Ein Tag lang Rohrleitungsbauer”

Gerne anschauen und weitersagen!

Weitere Videos

Termine

Kooperationspartner

 

German Society for Trenchless Technology e.V.

 

GSTT

 

 

Rohrleitungssanierungsverband e.V.

 

RSV