„Lebensfremd und unverhältnismäßig“ - „Mit der Novellierung der Gewerbeabfallverordnung schafft der Gesetzgeber ein bürokratisches Monster sondergleichen. Bauen wird dadurch noch teurer und komplizierter. Anstatt die Betriebe zu entlasten, wird ihnen immer mehr aufgebürdet.
Wir fordern daher das Parlament auf, in letzter Sekunde die Reißleine zu ziehen und die Verordnung zu stoppen“, so die Forderung des Hauptgeschäftsführers des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB), Felix Pakleppa.
Der Hintergrund: Zukünftig müssen Bauunternehmer zehn verschiedene Abfallcontainer auf Baustellen vorhalten, um die anfallenden Abfälle in zehn verschiedene Fraktionen zu trennen, die dann auf diese Weise den Stoffkreisläufen wieder zugeführt werden müssen. Pakleppa: „Diese Vorschrift an sich ist schon lebensfremd und unverhältnismäßig. Denn sie gilt auch bei kleinsten Baumaßnahmen. Was daraus aber ein bürokratisches Monster macht, sind die umfangreichen Dokumentationspflichten, die ab einer Abfallmenge von zehn Kubikmetern entstehen.“
Bauunternehmen sollen zukünftig verpflichtet werden, den Umgang mit den Bau- und Abbruchabfällen aufwendig zu dokumentieren, egal ob es sich um eine Groß- oder Kleinbaustelle handelt. So sollen Lagepläne, eine Fotodokumentation und Lieferscheine den Behörden auf Verlangen vorgelegt werden.
Pakleppa abschließend: „Wir brauchen in der Gewerbeabfallverordnung wie im Umweltrecht insgesamt Regelungen, die in der betrieblichen Praxis noch sinnvoll und mit vertretbarem Aufwand noch umsetzbar sind. Der vor- liegende Entwurf ist lebensfremd, beschert den Betrieben erheblichen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand und gehört im wahrsten Sinne in eine der zehn Tonnen.“ (ZDB)
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