Die Anforderungen an das Bauen haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Die Bauwirtschaft hat darauf reagiert und ihre Ausbildung neu geordnet. Ab dem 1. August 2026 gelten bundesweit neue Ausbildungsordnungen für 19 Berufe im Aus-, Hoch- und Tiefbau. Aus dem „Rohrleitungsbauer“ wird der „Leitungsbauer für Infrastrukturtechnik“, aus dem „Kanalbauer“ der „Kanalbauer für Infrastrukturtechnik“. Doch hinter dem neuen Namen steckt weit mehr als eine sprachliche Anpassung. Die Ausbildung wird breiter, digitaler und stärker an Nachhaltigkeit und moderner Netzinfrastruktur ausgerichtet. (Fotos: rbv)

 Neue inhaltliche Schwerpunkte 
Mit der Novellierung der Ausbildungsordnungen werden die Ausbildungsinhalte für die Bauberufe grundlegend aktualisiert. Die neuen Regelungen berücksichtigen unter anderem die Anforderungen an Klimaschutz, Bauen im Bestand und Nachhaltigkeit und sollen die Bauwirtschaft auf künftige Herausforderungen vorbereiten.

Auch die Prüfungsstruktur ändert sich. Für die 16 dreijährigen Berufe entfällt die Zwischenprüfung, an ihre Stelle tritt eine gestreckte Prüfung: Teil I im vierten Ausbildungshalbjahr und Teil II am Ende der Ausbildung. Die zweijährigen Berufe werden über ein Anrechnungsmodell mit den dreijährigen verzahnt und gewinnen so an Durchlässigkeit. Verpflichtend bleiben mindestens 30 Wochen überbetriebliche Ausbildung bei einer dreijährigen Ausbildung

Was genau kommt auf die Unternehmen zu? Darüber haben wir mit Christoph Kreutz, rbv-Bereichsleitung Personalentwicklung, gesprochen.

Autoren PortraitsDrei Fragen an Christoph Kreutz

Herr Kreutz, ist der neue Leitungsbauer für Infrastrukturtechnik im Grunde nur der bisherige Rohrleitungsbauer unter einem anderen Namen?

Nein, die neue Berufsbezeichnung steht auch für eine fachliche Weiterentwicklung. Die zentralen Kompetenzen des Rohrleitungsbaus bleiben erhalten. Druckrohrleitungen für Gas, Wasser oder Fernwärme bilden weiterhin einen wichtigen Teil der Ausbildung. Das Berufsbild wird jedoch breiter gefasst. Künftig gehören beispielsweise auch das Einbauen von Elektro- und Kommunikationsleitungen sowie die Instandhaltung von Kabelschächten ausdrücklich zu den Ausbildungsinhalten.

Damit bildet die Ausbildung die heutige Baustellenpraxis besser ab. Im Straßenraum treffen unterschiedliche Versorgungsnetze aufeinander. Die angehenden Fachkräfte sollen deshalb nicht nur einzelne Rohrsysteme kennen, sondern ein umfassenderes Verständnis für die unterirdische Infrastruktur entwickeln.

Welche Änderungen sind für die Ausbildungsbetriebe besonders wichtig?

Die Betriebe sollten zunächst in Abstimmung mit der überbetrieblichen Ausbildungsstätte ihren bisherigen Ausbildungsplan mit dem neuen Ausbildungsrahmenplan abgleichen. Dabei geht es vor allem um drei Bereiche: Elektro- und Kommunikationsleitungen, digitale Kompetenzen sowie Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Diese Bereiche wurden neu aufgenommen. Schulungen und gegebenenfalls eine Qualifizierung der Ausbilder sind hier zu empfehlen.

Unternehmen müssen prüfen, inwieweit sie sämtliche Inhalte selbst vermitteln können. Ist das nicht der Fall, sollten sie rechtzeitig Kooperationen organisieren, beispielsweise mit anderen Unternehmen, weiteren Betriebsbereichen und vor allem mit den überbetrieblichen Ausbildungsstätten. Das betrifft insbesondere Betriebe, die bisher fast ausschließlich im Gas-, Wasser- oder Fernwärmeleitungsbau tätig waren und nur wenige Berührungspunkte mit Kabelschutzrohren, Mikrorohren oder Kabelschächten haben.

Wichtig ist außerdem die neue Prüfungsstruktur. Mit der gestreckten Abschlussprüfung zählt bereits der erste Prüfungsteil für die Endnote. Die Auszubildenden müssen deshalb früher gezielt darauf vorbereitet werden – auch und vor allem in den Betrieben. Daher ist es unerlässlich, mit der überbetrieblichen Ausbildungsstätte in regelmäßigem Austausch zu stehen und gegebenenfalls Kooperationen einzugehen.

Was sollten Unternehmen jetzt konkret tun, wenn sie zum Ausbildungsjahr 2026 neue Auszubildende einstellen?

Als Erstes sollten die Unternehmen in ihren Ausschreibungen und Verträgen die neue Berufsbezeichnung verwenden. Auch Karriereseiten, Flyer und Informationsmaterialien müssen angepasst werden. Gleichzeitig empfiehlt es sich, die neue Bezeichnung zu erklären, da die Berufsbezeichnung „Rohrleitungsbauer“ vielen Jugendlichen, Eltern und Schulen noch geläufiger sein dürfte.

Danach sollten die Verantwortlichen den neuen Ausbildungsrahmenplan Punkt für Punkt prüfen: Welche Inhalte werden bereits im Betrieb vermittelt? Wo gibt es Ergänzungsbedarf? Wer übernimmt welche Ausbildungsabschnitte? Und welche Kompetenzen müssen über Kooperationen beziehungsweise überbetrieblich abgedeckt werden?

Die Neuordnung ist dabei nicht nur eine zusätzliche Aufgabe. Sie bietet den Unternehmen auch eine Chance. Die neue Berufsbezeichnung macht deutlicher, wie vielseitig und zukunftsrelevant diese Ausbildung ist. Leitungsbauer schaffen die Infrastruktur für Wasser, Energie, Wärme und Kommunikation – und damit die Grundlage für die Versorgung von morgen.


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