Die Bundesregierung will den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe erleichtern und dafür die Ersatzbaustoffverordnung nachbessern. Bis einschließlich 6. August 2026 konnten die beteiligten Kreise zum Referentenentwurf Stellung nehmen. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrüßt die geplanten Erleichterungen und die stärkere Nachfrageorientierung im öffentlichen Bausektor. In einem entscheidenden Punkt bleibt der Entwurf aus Sicht der Bauwirtschaft jedoch hinter den Erwartungen zurück: Es fehlt eine rechtssichere Weichenstellung für das Abfallende von mineralischen Recycling-Baustoffen. (Foto: canva)

ErsatzbaustoffVMineralische Abfälle, zum Beispiel aus Bau- und Abbrucharbeiten, stellen mit jährlich rund 200 Millionen Tonnen den mit Abstand größten Abfallstrom dar. Die Abfälle können zu mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) aufbereitet und anschließend wieder im Tiefbau verwertet werden, wo sie Primärbaustoffe ersetzen. Mit der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) wurde erstmalig eine bundeseinheitliche Regelung für die Verwertung mineralischer Abfälle als Ersatzbaustoffe geschaffen. Sie trat am 1. August 2023 in Kraft und regelt die güteüberwachte Herstellung von MEB und deren Einbau in technische Bauwerke (zum Beispiel Straßen).

In den vergangenen zwei Jahren wurde die ErsatzbaustoffV vom Umweltbundesamt umfassend evaluiert. Dabei wurden Hemmnisse für die Verwertung von MEB innerhalb der ErsatzbaustoffV identifiziert, die nur durch Rechtsänderungen in der Verordnung beseitigt werden können. Gleichzeitig wurden gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem Vollzug und der Praxis (Behörden, Unternehmen, Verbände) Handlungsempfehlungen entwickelt, die unter den Teilnehmenden breiten Konsens fanden. Der nun vorliegende Referentenentwurf für die Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung basiert im Wesentlichen auf den Handlungsempfehlungen der Evaluierung.

Diesen Referentenentwurf kommentiert ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa: „Es ist ein wichtiges Signal, dass die Bundesregierung die Ersatzbaustoffverordnung endlich nachbessern will. Die bürokratischen Hürden und die Rechtsunsicherheit im Tiefbau haben den Einsatz von Recycling-Baustoffen oft eher gelähmt als gefördert. Dass der Bund im öffentlichen Bausektor vorangehen und das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen materialoffen und technologieneutral in Richtung Kreislauffähigkeit weiterentwickeln will, schafft die dringend benötigte Nachfrage. Primär- und Sekundärrohstoffe sollten dabei grundsätzlich gleichwertig behandelt werden.“

Die Stigmatisierung als „Abfall“ muss enden

Trotz dieser Fortschritte bliebe das Aktionsprogramm in einem entscheidenden Kernbereich eine Enttäuschung für die Praxis. Es fehle eine rechtssichere Weichenstellung für das Abfallende von mineralischen Recycling-Baustoffen. „Solange Sekundärbaustoffe bis zu ihrem Einbau rechtlich das Stigma des ‚Abfalls‘ tragen, wird es weiterhin erhebliche Akzeptanzprobleme auf dem Markt geben“, so Felix Pakleppa.

„Es nützt der Kreislaufwirtschaft wenig, wenn wir Ersatzbaustoffe zwar etwas leichter im Tiefbau einsetzen dürfen, sie aber auf dem Transportweg und bei der Lagerung weiterhin als Müll gelten. Was die Bauwirtschaft braucht, ist eine umfassende und praxistaugliche Regelung. Nur wenn ein hochwertig aufbereiteter RC-Baustoff per Gesetz seinen Abfallstatus verliert und zum regulären Produkt wird, schwinden auch die Akzeptanzbarrieren bei privaten und öffentlichen Bauherren.“

Bürokratieabbau und Digitalisierung konsequent zusammendenken

Das Baugewerbe fordert, bei der bis Mitte 2027 geplanten Anpassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Digitalisierung des Vollzugs nachzubessern. Die angekündigte „deutlich spürbare Entbürokratisierung“ darf kein Lippenbekenntnis bleiben. Ein Circular Economy Information Ecosystem (CEIS) oder Digitale Produktpässe (DPP) dürfen nicht zu neuen Dokumentationsmonstern für die mittelständischen Bauunternehmen mutieren. Sie müssen Bauunternehmen in der täglichen Praxis spürbar zu entlasten, statt sie mit neuen Nachweispflichten zu blockieren.

Zur Erinnerung:

Im Rahmen der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponie- und Gewerbeabfallverordnung trat als Teil der Mantelverordnung am 01.08.2023 die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft.

Der rbv-Infopoint „Ersatzbaustoffverordnung (EBV) – Auswirkungen auf den Leitungsbau“ komprimiert die Informationen der Ersatzbaustoffverordnung (Stand August 2023) auf eine knappe verständliche Form und gibt nur die für den Leitungsbau wesentlichen Punkte und Aspekte wieder.

Er stellt eine branchenspezifische Informationsquelle dar, die die Schlüsselaspekte der EBV beleuchtet und Umsetzungsmöglichkeiten als Basis für eine erforderliche anwendungsspezifische Vertiefung aufzeigen soll.

Sie finden den Infopoint hier zum kostenlosen Download.


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