Am 18. Oktober 2013 wurde die 9. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft und am 31. Dezember 2017 außer Kraft.
Damit gelten ab dem 1. Januar 2014 im Baugewerbe folgende neue Mindestlöhne: