Die Regierungsfraktionen haben sich auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verständigt. Damit soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), öffentlich vor allem als „Heizungsgesetz“ bekannt, abgelöst werden. Die 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energien soll entfallen. Das neue Gesetz soll vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten. Foto: Canva

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Die Bundesregierung plant Änderungen beim Heizungstausch. Foto: Canva

Nach Angaben der CDU-/CSU- und SPD-Bundestagsfraktionen soll das Gesetz technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher werden (zum Eckpunkte-Papier). Künftig sollen „maßgeschneiderte Lösungen“ für unterschiedliche Gebäudetypen möglich sein. Beim Heizungstausch sollen auch moderne Gas- und Ölheizungen wieder zulässig sein. Der Austausch alter Anlagen durch neue, effiziente Technik soll Energieverbrauch und CO2-Emissionen senken.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) erklärte: „Wir setzen auf Vernunft, Freiheit und Tempo statt Verbote. Damit lösen wir den Investitionsstau auf und bringen die Modernisierung unserer Gebäude wieder in Gang. Das schafft Vertrauen und Sicherheit für die Menschen in Deutschland und stärkt unser Handwerk."

Biomethan und andere grüne Brennstoffe als Beimischung

Die Wärmepumpe bleibt demnach ein zentrales Angebot und wird weiterhin gefördert. Ab 2029 soll bei Öl und Gas ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden. Biomethan und andere grüne Brennstoffe sollen die Wärmeversorgung schrittweise klimafreundlicher machen und die Abhängigkeit von Importen verringern.

Vorgesehen ist ein breiter Technologiemix aus Wärmepumpe, Hybridlösungen, Biomasse sowie Gas- und Ölheizungen. In innerstädtischen Gebieten, die künftig an Fernwärme angeschlossen werden sollen, sollen Übergangslösungen möglich sein, etwa durch hocheffiziente Gasthermen. Auf Grundlage der Eckpunkte wollen das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesbauministerium einen Referentenentwurf erarbeiten. Dieser soll anschließend in die Ressortabstimmung sowie in die Länder- und Verbändeanhörung gehen. Die Bundesregierung will bis Ostern einen Gesetzentwurf im Kabinett beschließen, danach soll sich der Bundestag damit befassen. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens soll so erfolgen, dass das neue Gesetz vor dem 1. Juli 2026 in Kraft tritt.

Kommentare aus der Branche

HDB-Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller: „Die Diskussion war politisch wie gesellschaftlich verhakt, und die Koalition hat einen Kompromiss gefunden, damit es endlich weitergehen kann. Das ist gut, und darauf muss man aufbauen, denn es steht weiterhin noch einiges an Arbeit an.“

Zur Pressemitteilung des HDB

DVGW-Präsident-Jörg Höhler: „Wasserstoff und andere neue Gase werden sich nun auch im Gebäudebereich durchsetzen. Die Verbraucher haben dadurch die Möglichkeit, jene Technologie zu wählen, die ihren individuellen Umständen und Präferenzen gerecht wird. Zugleich wird durch die verstärkte Nutzung neuer Gase wie Wasserstoff die Energiewende entscheidend gestärkt.“

Zur Pressemitteilung des DVGW

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Die Einigung auf Eckpunkte zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes ist ein notwendiger erster Schritt. Damit kommt endlich Bewegung in die Diskussion. Hauseigentümer und Unternehmen brauchen Planungssicherheit für ihre Investitionsentscheidungen.“

Zur Pressemitteilung des BDEW

AGFW-Präsident Dr. Hansjörg Roll: „Wir begrüßen, dass mit den Eckpunkten ein Prozess angestoßen wird. Für Fernwärmeversorger, Kommunen, Verbraucher sind klare Verhältnisse entscheidend. Gleichzeitig müssen wesentliche Details noch geklärt werden, um die Wärmewende verlässlich umzusetzen.“

Zur Pressemitteilung des AGFW


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