Am 1. August 2026 tritt eine vollständig modernisierte Ausbildungsordnung in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Verordnung von 1999 und strukturiert insgesamt 19 Bauberufe neu, darunter alle für den Leitungsbau relevanten Ausbildungsberufe.
Ab August 2026 gelten die modernisierten Ausbildungsbezeichnungen:
- Leitungsbauer/-in für Infrastrukturtechnik (bisher: Rohrleitungsbauer/-in)
- Kanalbauer/-in für Infrastrukturtechnik (bisher: Kanalbauer/-in).
Auch die zweijährige Ausbildung Tiefbaufacharbeiter/-in wird mit klar bezeichneten Schwerpunkten geführt (unter anderem Leitungsbauarbeiten für Infrastrukturtechnik und Kanalbauarbeiten für Infrastrukturtechnik). Die neuen Titel sollen die tatsächlichen Tätigkeitsfelder moderner Leitungsbauunternehmen präziser widerspiegeln und zugleich die Attraktivität der Berufe erhöhen.
Neue Prüfungsstruktur
In den dreijährigen Ausbildungsberufen wird eine gestreckte Abschlussprüfung eingeführt:
- Teil 1 findet im zweiten Ausbildungsjahr statt.
- Das Ergebnis fließt bei Leitungsbauern mit 40 Prozent in die Gesamtnote der Abschlussprüfung ein.
Für Betriebe bedeutet das: Die Ausbildung muss künftig bereits in der ersten Hälfte stärker prüfungsorientiert ausgerichtet werden, damit Auszubildende frühzeitig auf Teil 1 vorbereitet sind.

(Foto: rbv Marcel Kusch)
Mit der Neuordnung werden die Ausbildungsinhalte umfassend aktualisiert. Neu beziehungsweise deutlich gestärkt sind unter anderem:
- digitale Vermessungs- und Dokumentationsverfahren,
- moderne Bau- und Verlegetechniken im Leitungsbau,
- Umwelt- und Ressourcenschutz, inklusive eines verbindlichen Nachhaltigkeits-Checks in allen Bauberufen,
- Qualitäts- und Prozesssicherung,
- selbstständige Arbeitsplanung und der Umgang mit digitalen Arbeits- und Lernmitteln.
Damit bildet die Ausbildung künftig die technologischen und regulatorischen Anforderungen im Leitungsbau deutlich realistischer ab.
Die Umsetzungshilfen für die überbetriebliche Ausbildung werden vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gemeinsam mit Sachverständigen der Bauverbände ausgearbeitet. Teile davon liegen bereits vor und werden fortlaufend ergänzt. Die Lernortkooperation zwischen dem Betrieb, den überbetrieblichen Ausbildungszentren (ÜAZ) und den Berufsschulen gewinnt damit weiter an Bedeutung.
Was Betriebe jetzt tun sollten
- Ausbildungsplanung anpassen: Prüfungsrelevante Inhalte müssen früher vermittelt werden.
- Ausbilderinnen und Ausbilder qualifizieren: Neue Technologien und digitale Prozesse werden verpflichtender Bestandteil der Ausbildung.
- Kooperationen klären: Abstimmung mit ÜAZ und Berufsschulen frühzeitig sicherstellen.
- Berufsmarketing stärken: Die neuen Berufsbezeichnungen bieten Potenzial für zeitgemäße Nachwuchsansprache
Weitere Informationen: https://www.bibb.de/de/182919.php










