Unternehmen sollen ihren Beschäftigten künftig tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen, wenn sie Aufträge des Bundes ausführen. Das betrifft beispielsweise die Entlohnung, Urlaubsansprüche oder Regelungen zu Ruhezeiten. Den entsprechenden Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz hat das Bundeskabinett nun beschlossen. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie sieht dies kritisch.
Zum Kabinettsbeschluss des Tariftreuegesetzes erklärt René Hagemann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie: Das Ziel, tarifgebundene Unternehmen in der öffentlichen Auftragsvergabe angemessen zu berücksichtigen, sei richtig – Tarifgebundenheit sichere fairen Wettbewerb und sei Fundament von Wirtschaft und Sozialsystem. Der Gesetzentwurf führe jedoch zu massiver Bürokratie: Ein Tariftreueversprechen solle die korrekte Eingruppierung in bis zu 20 Entgeltgruppen absichern, verbunden mit Vertragsstrafen bis zu zehn Prozent der Auftragssumme und Ausschluss von Vergaben. Die vorgesehene Bürgenhaftung für alle Nachunternehmer gehe weit über die bestehende Mindestlohnhaftung hinaus; das notwendige Risikomanagement verlange umfangreiche Dokumentationen (Lohnabrechnungen, Zahlungsbelege, Arbeitsverträge, Arbeitszeitaufzeichnungen), die Hauptunternehmer bei Nachunternehmern datenschutzkonform nicht überwachen könnten.
Der Entwurf verfehle die Vereinbarung des Koalitionsvertrags, Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen auf ein absolutes Minimum zu begrenzen. Gefordert wird eine Beschränkung auf die bestehende Mindestlohnhaftung; Tariftreue müsse Arbeitgeberverantwortung gegenüber den Mitarbeitenden bleiben. Zudem werde die Chance verpasst, tarifgebundene Mitgliedschaft zu stärken, etwa durch eine Vermutung der Einhaltung verbandlicher Tarifverträge. Abschließend erwartet der Verband im Schulterschluss mit den Ländern einheitliche Tariftreueregelungen auf Bundes- und Länderebene; die derzeitigen Unterschiede bei Landesvergaben verursachten Zeit- und Kostenaufwand und banden unnötig Ressourcen. (HDB)










