Handwerkerausnahme ist wichtiges Signal für die Baubranche - Am 20. Oktober 2023 hat der Deutsche Bundestag die Ausweitung der Mautpflicht für Lastkraftwagen beschlossen. Für Handwerksbetriebe sollen Sonderregelungen gelten.
Bislang gilt die Maut für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. Ab 1. Juli 2024 sollen dann auch Lkw des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit über 3,5 Tonnen die Maut entrichten. Ausgenommen bleiben die Fahrzeuge von Handwerksbetrieben mit weniger als 7,5 Tonnen.
„Angesichts der schwierigen konjunkturellen Lage ist das ein wichtiges Signal an die Baubranche“, kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe. „Die Bauunternehmen stehen aufgrund der Material und Energiekostensteigerungen ohnehin unter massivem Druck. Ohne die Handwerkerausnahme würde sich das Bauen in Deutschland noch weiter verteuern.“
Lkw-Maut ab 3,5 Tonnen: Ausnahme für das Handwerk bleibt!
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Pakleppa begrüßt die Bestätigung der Handwerkerausnahme durch den Bundestag ausdrücklich: „Mit Blick auf die dringend notwendigen Leistungen des Baugewerbes für die Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur, den Wohnungsbau und für die energetische Sanierung ist das ein wesentlicher Schritt, um die Bewältigung dieser Zukunftsaufgaben nicht unnötig zu behindern und weiter zu verteuern.“ (ZDB)