Mindestlohn-Tarifrunde im Bauhauptgewerbe - Der Tarifkonflikt um die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe ist beigelegt. Die Gremien der Arbeitgeberverbände, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, sowie der Arbeitnehmerseite, die IG BAU, haben das am 17. Dezember 2020 erzielte Verhandlungsergebnis mit großer Mehrheit bestätigt.

Damit steigen ab dem 1. Januar 2021 der Mindestlohn 1 auf 12,85 Euro und der Mindestlohn 2 (West) auf 15,70 Euro beziehungsweise für Berlin auf 15,55 Euro. Die Laufzeit ab 1. Januar 2021 beträgt zwölf Monate. Die Allgemeinverbindlichkeit wird nun umgehend beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragt. Der Mindestlohn 1 gilt bundesweit für Helfertätigkeiten auf dem Bau. Der Mindestlohn 2 gilt nur in den westlichen Bundesländern und Berlin, wenn überwiegend fachlich begrenzte Tätigkeiten ausgeübt werden. Damit leisten die Tarifvertragsparteien am Bau einen wichtigen Beitrag für armutsfeste Löhne und zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Lohndumping. (HDB / ZDB / IG BAU)


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