In einem Rundschrieben vom 19. Mai 2020 informiert die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) über die aktuell für Mai verlängerte Möglichkeit zur Stundung der Sozialversicherungsbeiträge. Weitere Informationen enthält eine Information des GKV-Spitzenverbandes.
BDA-Anschreiben zum Download:
GKV-Information zum Download: