Die Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung wurde am 28. September 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Verordnung trat am 1. Oktober 2022 in Kraft und wird mit Ablauf des 7. April 2023 außer Kraft treten.

Die derzeit vorherrschende Omikron Variante BA5 bewirkt – anders als die Infektionswellen in den Vorjahren – bereits während der Sommermonate ein erhöhtes Infektionsgeschehen. Für die anstehende kühle Jahreszeit steht zu erwarten, dass die Infektionszahlen ansteigen.

Daher müssen, wie in vielen anderen Lebensbereichen auch, im Arbeitsleben erneut Schutzmaßnahmen getroffen werden, um das Infektionsgeschehen beherrschbar zu gestalten. Es geht auch darum, krankheitsbedingte Ausfallzeiten von Beschäftigten zu reduzieren und Belastungen des Gesundheitswesens, der kritischen Infrastrukturen sowie der Wirtschaft zu minimieren.

Die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung enthält die bekannten, im Verlauf der Pandemie bewährten Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes.

https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/bq1LW6ThhoX92kKSbKq/content/bq1LW6ThhoX92kKSbKq/BAnz%20AT%2028.09.2022%20V1.pdf?inline

 


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