Personelle Voraussetzungen auf einen Blick - Im Juli 2017 ist das Arbeitsblatt GW 326 „Mechanisches Verbinden von PE­ Rohren in der Gas­ und Wasserverteilung (Rohrnetz) – Fachkraft und Fachaufsicht – Anforderungen und Qualifikation“ erschienen.

Es ergänzt seitdem die bereits etablierten DVGW­Blätter GW 330 (PE­Schweißer) und GW 331 (PE­Schweißaufsicht) mit dem Ziel einer umfassenden, einheitlichen Qualitätssicherung der Verbindungstechnik für PE­Rohre.

Je nach personeller Voraussetzung kann man zur Fachaufsicht oder Fachkraft benannt werden. Für jede Baustelle muss geklärt sein, wer die Fachaufsicht und wer die Fachkraft ist; eine Person darf am selben Ort nicht beide Funktionen wahrnehmen. Das Arbeitsblatt berücksichtigt alle denkbaren personellen Voraussetzungen, angefangen beim absoluten Quereinsteiger, der als Hilfskraft im Rohrgraben beginnt und schrittweise zur Fachkraft aufgebaut wird, über den Schweißer nach GW 330, der nur produktspezifische Schulungen für die konkret von ihm gehandhabten mechanischen Verbinder braucht, bis hin zur PE-Schweißaufsicht, die ebenfalls nur der praktisch relevanten produktspezifischen Schulungen bedarf.

Die Matrix GW 326 veranschaulicht, welche Maßnahmen das ausführende Unternehmen bzw. sein Personalverantwortlicher durchführen oder veranlassen muss, damit ein Mitarbeiter in Abhängigkeit von dessen Qualifikationsvoraussetzungen ordnungsgemäß Fachkraft bzw. Fachaufsicht werden kann. Darüber hinaus definiert das Arbeitsblatt alle Schulungs- und Prüfungsinhalte sowie deren organisatorischen Voraussetzungen im Kontext der einschlägigen technischen Regeln. (DVGW/rbv)


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