Die neue Verordnung zur Selbstüberwachung von öffentlichen und privaten Abwasseranlagen ist am 08.11.2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein- Westfalen verkündet worden und trat damit am 09.11.2013 in Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Gleichzeitig trat die Selbstüberwachungsverordnung Kanal vom 16.01.1995 (GV. NRW. 1995, S. 64) außer Kraft (§ 15 Satz 2 SüwVO Abw NRW 2013). (StGB NRW-Mitteilung vom 08.11.2013).

Die neue SüwVO Abw NRW 2013 ergänzt das geänderte Landeswassergesetz NRW (LWG NRW), welches bereits zum 16.03.2013 in Kraft getreten ist (GV NRW 2013, S. 135 ff). Durch diese Änderung wurde insbesondere der § 61 a LWG NRW (alte Fassung = aF) (Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserleitungen) gestrichen. In § 61 Abs. 2 LWG NRW wurde eine Ermächtigung geschaffen, wonach das Umweltministerium NRW mit Zustimmung des Landtags eine Rechtsverordnung erlassen kann, welche die Einzelheiten zur Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen regelt.

Die SüwVO Abw NRW 2013 besteht aus drei Teilen und 5 Anlagen und gliedert sich im Wesentlichen wie folgt: download 


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