Am Mittwoch, den 9. November 2016, wurde das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetz-Gesetz) in der 52. Ausgabe des Bundes­gesetzblattes verkündet.

Am Folgetag ist es in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass nunmehr bei jeder Baustelle entlang von Verkehrswegen Glasfaserkabel mitverlegt werden müssen. Dadurch können die offenen Bedarfe des Breitbandausbaus gedeckt werden. Bei der Erschließung von Neubau­gebieten muss die Mitverlegung von Glasfasern ebenfalls gewährleistet werden. Das DigiNetz-Gesetz rundet damit den marktgetriebenen Ausbau und die Förderung von noch nicht mit Breitband erschlossenen Regionen ab. Es schafft zudem die Voraussetzungen, dass die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Nutzung von Synergien beim Breitband­ausbau deutlich besser ausgeschöpft werden als bisher. Koordiniert werden diese Maßnahmen über eine zentrale Informationsstelle und eine nationale Streitbeilegungsstelle bei der Bundesnetzagentur. (Breitbandbüro des Bundes)

Dazu der rbv:
Wir weisen zu der ebenfalls im Gesetz verankerten Mitnutzung bestehender Leitungsinfra­strukturen beim Breitbandausbau erneut darauf hin, dass dadurch die Betriebssicherheit der Ver- und Entsorgungsnetze gefährdet werden kann und die im Gesetz genannten Einspar­potenziale von 25 % nur schwer zu realisieren sein werden.


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