TRGS 519: Ausnahmeregelung bestätigt
Nach Durchsicht der Neufassung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ vom März 2014 hat der zuständige Fach beraterkreis im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie kürzlich bestätigt, dass die durch erfolg reiche Teilnahme an einem Lehrgang vor dem 1. Juli 2010 erlangten Sachkunde nachweise ihre Gültigkeit bis zum 30. Juni 2016 behalten.