Umgang mit mineralischen Abfällen im Leitungsbau Teil 1 – Was Sie wissen sollten!

Eine Kolonne bewegt im innerstädtischen Bereich im Durchschnitt circa vier Tonnen Aushubmaterial pro Tag. Ein Unternehmen mit circa 40 Mitarbeitern kommt somit auf circa 5.000 Tonnen pro Jahr, wobei circa 60 % davon als Überschussmassen anfallen. Handelt es sich bei den Überschussmassen um Abfall, muss dieser gemeinwohlverträglich entsorgt werden. Dies folgt aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Es bestimmt, was Abfall ist, wie Abfälle entsorgt werden müssen und wen die Entsorgungspflicht trifft. Was ist für den ordnungsgemäßen Umgang mit mineralischen Abfällen sowie bei deren Verwertung und Beseitigung zu beachten?

Dieser Infopoint fasst wesentliche Hinweise in gestraffter, kurzer Form für Sie zusammen. Ausgehend vom KrWG und von der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) enthält er Definitionen zum Boden und zu mineralischen Abfällen einschließlich Hinweisen zur Probenahme und Analytik sowie zur Handhabung von gefährlichem Abfall.

Hier finden Sie den vollständigen rbv-Infopoint zum kostenlosen download.


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