Nach durchaus schwierigem Start ist das DVGW-Arbeitsblatt GW 326 „Mechanisches Verbinden von PE-Rohren in der Gas- und Wasserverteilung (Rohrnetz) – Fachkraft und Fachaufsicht – Anforderungen und Qualifikation“ im Juli dieses Jahres in Kraft getreten.

Nachdem der erste Entwurf vom August 2015 insgesamt 27 Stellungnahmen mit 167 Einzelanmerkungen seitens der Leitungsbetreiber/ Versorgungsunternehmen, Bauteil­hersteller, Ausbildungszentren, Rohrleitungsbauunternehmen und Installateure bzw. deren Verbänden hervorgerufen hat, gab es eine tiefgreifende Entwurfsbearbeitung ohne offizielle Einspruchsberatung. Im August 2016 wurde dann der zweite Entwurf veröffentlicht. In diesem zweiten Anlauf gab es acht Stellungnahmen mit 46 Einzelanmerkungen, die jedoch zum größten Teil den redaktionellen Feinschliff betrafen und nicht mehr das ganze Konzept infrage stellten. In der endgültigen Fassung rückt das Arbeitsblatt in Bezug auf die korrekte Handhabung von Verbindern die herstellerspezifische Schulung in den Mittelpunkt und nennt auch dafür konkrete Anforderungen.

Meist kein großer Aufwand

Das Arbeitsblatt GW 326 gilt für Fachkräfte und Fachaufsichten, die für das mechanische Verbinden von PE-Rohren in der Gas- und Wasserversorgung mit lösbaren und nichtlösbaren Verbindern zuständig sind. Es trägt der Vielfalt der mechanischen Verbinder und personellen Voraussetzungen Rechnung, indem es verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung bzw. des Nachweises aufzeigt und insofern den betroffenen Personen und Unternehmen Ermessens­spielraum lässt. Erwähnenswert ist insbesondere, dass Mitarbeiter, die eine Ausbildung nach GW 330 oder GW 331 besitzen, keine allgemeine Zusatzausbildung für mechanische Verbindungen benötigen. In diesen Fällen reicht eine produktspezifische Schulung durch den jeweiligen Hersteller nach Anhang C des Arbeitsblattes GW 326 aus.

Im Anhang C des Arbeitsblattes GW 326 werden die Inhalte und die Dauer sowie die Dokumentation der produktspezifischen Schulung beschrieben. (rbv)


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