Rund ein halbes Jahr ist das „Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwin­digkeitsnetze“ (DigiNetz-Gesetz) in Kraft. Kern der Regelung ist die Einbindung von öffentlichen Versorgungsnetzen in den Ausbau des Breitband­netzes.

Neben den klassischen Telekommunikationsnetzbetreibern sind auch die Betreiber der Energienetze, Abwasserkanäle und Verkehrsdienste dazu verpflichtet, ihre bestehende und geplante Infrastruktur für den Breitbandausbau zu öffnen. In einer Stellungnahme hatten die Unternehmen des Leitungsbaus ihre Mitwirkung bei der Aus­gestaltung der Umsetzung des Gesetzes angeboten, gleichzeitig aber auch auf die Risiken durch mögliche unsachgemäße Eingriffe in die unterirdische Infrastruktur hingewiesen. Jetzt hat sich der Technische Ausschuss Kabel des Rohrleitungsbauverbandes e. V. (rbv) erneut differenziert zu den Chancen und Risiken geäußert.

Geeigneter rechtlicher Rahmen notwendig

Grundsätzlich begrüßt der Ausschuss das Gesetz, betont aber die Notwendigkeit zur Einhaltung von Normen und anerkannten Regeln der Technik – insbesondere mit Blick auf alternative Legetechniken und untiefe Legeverfahren. Der rbv plädiert dafür, dass zu Arbeiten nur Bauunternehmen zugelassen werden, die die entsprechende Eignung und Zertifizierung nachweisen können. „Ansonsten befürchten wir erhebliche Gewährleistungs­probleme und negative rechtliche Folgen für die ausführenden Unter­neh­men“, so der Vorsitzende des Technischen Ausschusses Kabel Dipl.-Ing. Josef Wich­mann.

Die bereits lange von den Leitungsbauern gefor­derte Einrichtung einer zentralen Informa­tionsstelle halten die Ausschussmitglieder nach wie vor für eine essenziell wich­tige Maßnahme. Die Schaffung gesetzlicher Grundlagen zur Erfassung aller Leitungen der unterirdischen Infrastruktur tue not. Eine gesetzliche Verpflichtung aller Netzbetreiber zur Doku­mentation ihrer Leitungen sei dringend erforderlich, da jetzt schon eine Vielzahl nicht dokumentierter Telekommunikationsleitungen den Bauablauf behindert und unnötige Kosten verursacht.

Offen für neue Chancen

Der Ausschuss verkennt nicht, dass sich mit dem Ausbau des Breitbandnetzes ein neuer Markt mit deutlichem Entwicklungspotenzial für die Unternehmen des Leitungsbaus auftut. Für diese eröffne sich ein neues Geschäftsfeld, wodurch nicht zuletzt das geschäftliche Risiko verteilt werden könne. Das DigiNetz-Gesetz schaffe zudem die Voraussetzungen, dass die zur Verfügung stehenden Synergiechancen beim Breitbandausbau deutlich besser ausgeschöpft werden können als bisher. Wichmann: „Wir sind uns bewusst, dass die Ver­besserung der Breitbandversorgung eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe ist – ebenso wie die Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen und sicheren unterirdischen Infrastruktur, und stehen als Unternehmen mit unserem Know-how und unserer Leistungsbereitschaft dafür ein!“ (rbv)

2017 WichmannDer Vorsitzende des Technischen Ausschusses Kabel des Rohrleitungsbauverbandes e. V. (rbv) Dipl.-Ing. Josef Wichmann warnt vor der Aufweichung von Normen und anerkannten Regeln der Technik. (Foto: IMD)


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