Mit dem global harmonisierten System zur Einstu­fung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS, Globally Harmonized System of Classification, Label- ling and Packaging of Chemicals) wurde ein weltweit einheitliches System zur Einstu­­­­fung von Chemikalien und Stoffen eingeführt.

Neben der Neustrukturierung der Gefahr­stoffe ist auch die Kennzeichnung weltweit vereinheitlicht worden. Betroffen sind nicht nur Verpackungen, sondern auch beiliegende Sicherheitsdatenblätter und Betriebsan­weisungen.

Europäisch ist die neue weltweite Regelung in der sogenannten CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) umgesetzt, die Übergangsfristen für die Kennzeichnung sind am 01.06.2015 abgelaufen.

Bitte beachten Sie die neue Kennzeichnung und ersetzen Sie in Ihren Betrieben die alten Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen, die in Werkstätten, auf Baustellen und in den Montagewagen ausgehängt bzw. ausgegeben worden sind. (rbv)


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