rbv-Hauptgeschäftsführerin Dipl.-Ing. Martina Buschmann ordnet die Auswirkungen der kürzlich beschlossenen Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ein. Der rbv begrüßt einen zügigen Ausbau der Glasfasernetze. Schnelligkeit darf jedoch nicht zulasten der Qualität gehen, wie es derzeit vielerorts leider schon Realität ist. 

Frau Buschmann, die jüngste TKG-Novelle soll den Ausbau von Glasfaser in Deutschland beschleunigen. Eine gute Nachricht für den Leitungsbau? 

Im Prinzip ist das eine gute Nachricht für uns alle, denn eine leistungsfähige digitale Infrastruktur ist für die Digitalisierung unserer Wirtschaft und unserer Gesellschaft unerlässlich. Dennoch werden viele Leitungsbauunternehmen und die Betreiber anderer Versorgungsnetze nicht uneingeschränkt „Hurra“ schreien, wenn dem Netzausbau nun ein „überragendes öffentliches Interesse“ zugeschrieben wird.  

Weshalb nicht? 

Die Devise unserer Mitgliedsunternehmen lautet: Qualität vor Schnelligkeit. Beim Glasfaserausbau erleben wir bundesweit leider zu oft das Gegenteil. Ob sich das jetzt ändert, ist fraglich. Schon heute sind die Lokalzeitungen voll von Berichten über – vorsichtig ausgedrückt – unsachgemäße Tiefbauarbeiten bei der Verlegung von Gigabit-Infrastruktur. Die Bürgerinnen und Bürger ärgern sich vielerorts zurecht über massive Schäden an Straßen und intakter Versorgungsinfrastruktur. Die TKG-Novelle könnte die Lage verschlimmern, weil sie die Schlagzahl beim Netzausbau weiter erhöht, die Qualitätssicherung aber auf der Strecke bleibt. 

Was unternimmt der rbv? 

Der rbv engagiert sich seit Jahren für den flächendeckenden Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze. Qualität, Wirtschaftlichkeit und Kooperation zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern stehen dabei im Vordergrund. Straßenschäden sind kein unvermeidliches Nebenprodukt eines zügigen Netzausbaus, sondern das Ergebnis unzureichender Standards und mangelhafter Ausführung. Im engen Schulterschluss mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Gütegemeinschaft Leitungstiefbau setzt sich der rbv deshalb weiterhin für einen fachgerechten, strategisch koordinierten Netzausbau und faire Vergabeverfahren ein. Nur so können wir die Gemeingüter Straße und Versorgungsleitungen nachhaltig schützen und vor Schäden bewahren. 

Was können die Leitungsbauunternehmen vor Ort tun? 

Es stehen ausreichend qualifizierte Leitungsbauunternehmen bereit, um die Ausbauvorhaben der Kommunen umzusetzen. Wenn sie aktiv auf Auftraggeber zugehen, und Kompetenz, Transparenz und Sicherheit bieten, können sie das Vertrauen in den Glasfaserausbau stärken und sich zugleich strategisch als bevorzugte Partner für künftige Ausschreibungen positionieren. Aufklärung ist dabei kein Zusatz, sondern Teil unternehmerischer Verantwortung im Infrastrukturbereich. 

Welche Handlungsoptionen haben die Kommunen? 

Die TKG-Novellen der vergangenen Jahre haben es den Kommunen bereits deutlich erschwert, die Qualität beim Glasfaserausbau zu sichern, Schäden zu vermeiden und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger langfristig zu schützen. Mit der jüngsten Gesetzesänderung setzt sich dieser Trend fort. Durch das „überragende öffentliche Interesse“ für den Netzausbau können Telekommunikationsunternehmen ihre Pläne nahezu uneingeschränkt umsetzen. Nur wenn andere übergeordnete Belange wie zum Beispiel Natur- oder Denkmalschutz den Ausbauplänen entgegenstehen, müssen Behörden einen Abwägungsprozess starten, um den Ausbau zu stoppen oder umzuleiten. 

Ausführliche Informationen zur TKG-Novelle gibt die Bundesregierung auf ihrer Seite: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-tkg-novelle-1827846

 


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