Potenzielles Risiko vorhanden
Im März 2013 hatte die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag über „Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation“ vorgelegt – ein Papier, zu dem neben dem DVGW – Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V., dem HDB – Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. und der DWA – Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. auch der Rohrleitungsbauverband Einsprüche bzw. Änderungsvorschläge eingebracht hat.
Ziel des Vorschlags: europaweit einheitliche Vorschriften für die Mitnutzung bestehender Versorgungsinfrastrukturen beim Breitbandausbau. Die Nutzung von Synergien mit anderen kommunalen Infrastrukturmaßnahmen kann in manchen Fällen sinnvoll sein, so die Meinung der Verbände, aber es gibt auch Ausnahmen, die durchaus kritisch zu beurteilen sind. So stellt etwa die unmittelbare Mitnutzung von Trinkwasserleitungen nach Meinung vieler Fachleute ein potenzielles Risiko für die Sicherheit und Integrität der ursprünglich nicht für diese Aufgabe ausgelegten Netze dar.
Diese Sichtweise haben jetzt auch die Gesetzgeber bekräftigt und eine Ausnahme vom Anwendungsbereich der neuen Regelung beschlossen: Gas-, Strom-, Fernwärme- und Abwasserleitungen bleiben wie geplant im Anwendungsbereich, nicht aber Trinkwasser.
Hinzu kommt: Anstelle der ursprünglich geplanten Verordnung wird es eine Richtlinie geben. EU-Parlament und Ministerrat folgen damit in Teilen den Forderungen der Verbände. Den Mitgliedsstaaten, die sich hinsichtlich des Breitbandnetz-Ausbaus teils deutlich voneinander unterscheiden, bleibt dadurch in der Umsetzung genügend Handlungsspielraum.