Die neue EU-Methanemissionsverordnung, die am 5. August 2024 in Kraft trat, bringt weitreichende Änderungen für den Energiesektor. Die Verordnung richtet sich zwar an die Unternehmen der Versorgungswirtschaft (Erdgastransport und -verteilung), aber auch die Unternehmen des Leitungsbaus können betroffen sein, wenn Aufgaben der Versorgungsunternehmen an sie vergeben werden. Ziel der Verordnung ist es, Methanemissionen zu reduzieren und damit einen Beitrag zur Klimaneutralität zu leisten. Doch welche konkreten Anforderungen und Herausforderungen kommen dabei auf Unternehmen im Leitungsbau zu? (Bildquelle: https://www.mynewsdesk.com/de/ontras/images/ontras-leitungsbau-2973262)

MethanemissionsverordnungZentrale Änderungen und Herausforderungen im Umgang mit Erdgas


Die Verordnung bringt unter anderem folgende Neuerungen mit sich:
• Verbot routinemäßigen Abfackelns und Ausblasens: Diese Methoden dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen eingesetzt werden, z. B. bei Notfällen oder unvermeidbaren Reparaturen.
• Technische Anforderungen an mobile Fackeln: Ab Februar 2026 müssen diese einen Zerstörungs- und Abscheidegrad von 99 % für Methan nachweisen können. Da ein Nachweis diesbezüglich schwierig ist sind die Herstellerangaben als belastbar anzusehen.
• Berichtspflichten: Ab 2025 sind Betreiber verpflichtet, jährliche Emissionsberichte einzureichen, die ab 2027 durch Messungen belegt werden müssen.

Technische Ansätze zur Reduktion von Methanemissionen bei Arbeiten an Erdgasleitungen
Um die neuen Vorgaben zu erfüllen, kommen verschiedene technische Lösungen in Betracht:
• Umpumpen: Eine etablierte Methode bei Transportleitungen, jedoch selten im Bereich bis DP 16.
• Auffangen von Gas: Einsatz mobiler Druckbehälter, jedoch nur bei nicht verunreinigtem Gas.
• Verbrauchen: Bei der Entleerung von Erdgasleitungen sollte das Gas soweit als möglich regulär verbraucht werden.
• Abfackeln / Ausblasen: Wenn o.g. Methoden nicht anwendbar sind, dann soll nach Möglichkeit abgefackelt werden. Nur für den Fall, dass auch dies nicht möglich ist kann ausgeblasen werden.

Konsequenzen für Leitungsbauunternehmen
Auch wenn die Verantwortung bei den Energieversorgungsunternehmen liegt, könnten folgende Maßnahmen auf die Unternehmen des Leitungsbaus zukommen:
• Klare Anweisungen einfordern: Sollten die Auftraggeber keine klaren Vorgaben zu o.g. Punkten machen sollten die Bauunternehmer diese einfordern, auch um ihrer Hinweispflicht nachzukommen.
• Investitionen in neue Technik: Die Anschaffung moderner Ausrüstung, wie mobiler Fackeln oder mobiler Verdichteranlagen, könnte erforderlich werden.
• Schulung von Personal: Sofern die neuen Anforderungen die Leitungsbaufirmen betreffen, müssen sie über geschultes Fachpersonal verfügen.

Weiterführende Informationen
Weitere Details zur EU-Methanemissionsverordnung und deren Auswirkungen auf den Leitungsbau erhalten rbv-Mitglieder über unser aktuelles Mitgliederrundschreiben. Darin enthalten sind zudem weiterführende Hinweise zu relevanten DVGW-Regelwerken und praktischen Umsetzungshilfen.

 

 


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