Wie können praktische Lösungen für den Arbeitsschutz aussehen, und was ist bei geänderten Rahmenbedingungen in der Gefährdungsbeurteilung zu beachten? Zahlreiche fachkundige Akteure haben unter Mitarbeit der technischen Gremien des rbv eine Richtlinie entwickelt, die die bisherige DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.31, ersetzt.
Das Ergebnis: Die DGUV Information 203-090 „Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gasleitungen – Handlungshilfe zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung“ ist jetzt in der DGUV-Publikationsdatenbank verfügbar. Diese neue Richtlinie findet Anwendung für Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gasleitungen (Transport- und Verteilnetze), für Gase nach DVGW G 260 (A) (Erdgas und Erdgas-Wasserstoff-Gemische bis 10 Vol.-% Wasserstoff) sowie für deren In- und Außerbetriebnahme.
Die Information enthält:
- Schutzmaßnahmen und Empfehlungen für in der Gasversorgung tätigen Mitarbeitenden
- Hilfestellungen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- Hinweise zur Umsetzung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften wie BetrSichV, GefStoffV, TRBS, und TRGS
- Sicherheitsanforderungen für Leitungen aller Druckbereiche und neue Arbeitsverfahren
Neue Inhalte der DGUV Information 203-090 sind u.a.:
- Sicherungsmaßnahmen bei der Verwendung von Muffenüberschiebern für Metallgasleitungen
- Schutzmaßnahmen gegen Hochspannungsbeeinflussung und elektrostatische Entladungen
- Ergänzung der Aufgaben der Aufsicht gemäß TRBS 1112 Teil 1 Ziffer 5.5
- Ergänzung neuer Arbeitsverfahren mit geringer Gefährdung.
- Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Zündfunken durch elektrostatische Entladungen beim Rutschen von Absperrblasen in Kunststoff-Rohrleitungen und gefährlicher Aufladungen von Blasensetzgeräten, die auf Gasleitungen aus Kunststoff montiert werden.
- Konkretisierung des Schutzzieles für Arbeiten in der Gasinstallation gemäß TRGS 722 (bei Arbeiten an Gasinstallationsleitungen dürfen sich keine gefährlichen Gas-Luft-Gemische in den Räumen bilden. Kann sich eine gefahrdrohende Menge eines Gas-Luft-Gemisches bilden, besteht Gefahr durch vorhandene Zündquellen).
Die neuen Begriffe „Anlagenverantwortlicher“ und „Arbeitsverantwortlicher“ werden ebenfalls eingeführt, um klare Verantwortlichkeiten zu definieren.
Diese Veröffentlichung ist ein bedeutender Schritt zur Erhöhung der Sicherheit und zum Schutz der Beschäftigten im Gasversorgungssektor.
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